Kommt jetzt 2,5G am <br>Arbeitsplatz?

3G? 2,5G? Ohje… Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht eine weitere Änderung zum Thema Corona-Maßnahmen beschlossen wird. Auch wenn der Schutz (nicht nur am Arbeitsplatz) notwendig und wichtig ist, so kann dies durchaus verwirrend sein. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir hier die wichtigsten Informationen zu 3G am Arbeitsplatz zusammengefasst. #Übergangsfrist und 2,5G Am 1. November 2021 ist die beinahe flächendeckende 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Nach einer 14-tägigen Übergangsfrist müssen dann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder geimpft, genesen (in den letzten 6 Monaten) oder getestet sein, damit sie sich am Arbeitsplatz aufhalten dürfen. Sprich, sie müssen einen 3G-Nachweis vorweisen können.
  • Übergangsfrist vom 0-14.11.2021: In diesem Zeitraum darf der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz durch das Tragen einer FFP2-Maske ersetzt werden.
  • Ab 15.11.2021: Ab diesem Datum dürfen sich dann im Regelfall nur noch jene Mitarbeiter am Arbeitsplatz aufhalten, die „3G“ nachweisen können: Entweder weil sie geimpft, genesen (in den letzten 6 Monaten) oder getestet
2,5G: In folgenden Bereichen muss der Arbeitnehmer ab 08.11.2021 geimpft oder genesen sein, sonst muss er einen negativer PCR-Test vorweisen und zusätzlich eine Maske tragen:
  • Arbeitsorte gem. § 5(2) – z.B. Nachtgastronomie, Diskotheken, Apres Ski § 9 (1a),
  • Alten-, Pflege- und Behindertenheime, in Krankenanstalten und für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen (§§ 10, 11),
  • Mobile Pflege- und Betreuung (§ 9 (2)),
  • Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern (§ 9 (1b)).
#Was ist zu tun? „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.“ - So, oder ähnlich könnte das Motto der 3G-Pflicht lauten. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums (3. COVID-19-Maßnahmenverordnung) verpflichtet nämlich Arbeitgeber bzw. Unternehmen dazu, die Einhaltung der 3G-Regel bei seinen Mitarbeitern zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. Das bedeutet, dass Ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stets einen gültigen 3G-Nachweis (Impfpass, Genesungsnachweis, negativer Corona-Test) als Papierausdruck oder in elektronischer Form mitführen und diesen im Falle von innerbetrieblichen oder behördlichen Kontrollen vorweisen müssen. Der Dienstgeber ist zudem verpflichtet, seine Arbeitnehmer über die 3G-Pflichten aufzuklären. #Test ist nicht gleich Test Laut Verordnung sind ab 8.11.2021 sinngemäß grundsätzlich folgende COVID-Test-Nachweise zulässig: Nachweis über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf einer befugten Stelle, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf  #Ausgenommen – I’m so lonely… Alleinsein kann auch seine Vorteile haben: Von der 3G-Pflicht sind im Regelfall nur jene Mitarbeiter ausgenommen, die während des Arbeitstages keine physischen Kontakte mit Arbeitskollegen oder Kunden haben (z.B. LKW-Fahrer, Förster, Arbeit im Homeoffice). #Strafen – Das kann teuer werden! Hier wird es ziemlich heikel. Es kann der Arbeitgeber UND auch der Arbeitnehmer belangt werden! Bei Missachtung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber von der Gesundheitsbehörde mit bis zu € 3.600,00 belegt werden. Arbeitnehmer, die die 3G-Regel missachten, müssen mit Verwaltungsstrafen von bis zu € 500,00 rechnen.  #Datenschutz nicht vergessen Gesundheit geht über alles – doch der Datenschutz darf dabei nicht zu kurz kommen. Der Arbeitgeber muss zwar den 3G Status seiner Mitarbeiter regelmäßig kontrollieren, darf diese erhobenen persönlichen Daten jedoch nicht sammeln und speichern. Klingt komisch, ist aber so. Die getroffene Maßnahme selbst (z.B. Durchführung der stichprobenartigen Kontrolle) sollte zum Zwecke des Nachweises dokumentiert werden.  #Da war noch was… Kennen Sie das aus Zeitschriften- manchmal finden Sie dort ein kleines „Extra“ oder eine zusätzliche Beilage? So etwas Ähnliches haben wir auch für Sie in diesem Newsletter angehängt. Sie finden in dieser Mail ein Protokoll über durchgeführte 3G-Kontrollen im Betrieb. Sie haben noch weitere Fragen oder benötigen Hilfe? Wir sind gerne für Sie da. Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie uns an. Natürlich können Sie auch gerne Ihren Fidas-Berater persönlich kontaktieren.