Zusammenfassende <br>Meldungen – Fristgerechte Abgabe! <br>Verschärfte Sanktionen bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen

Ab 1.1.2020 sind die Aufzeichnung der gültigen UID-Nummer des Abnehmers sowie die korrekte und fristgerechte Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung ausdrückliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Wie bisher ist eine Zusammenfassende Meldung bis spätestens Monatsletzten des Folgemonats abzugeben und weicht daher vom Fälligkeitsdatum der Umsatzsteuervoranmeldung (15ter des zweitfolgenden Monats) ab. Eine Zusammenfassende Meldung ist dann zu erstellen, wenn insbesondere steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in das Gemeinschaftsgebiet ausgeführt werden. Werden diese Formalvorschriften nicht erfüllt, besteht Umsatzsteuerpflicht für diese Umsätze! Es ist zwar grundsätzlich möglich, die Steuerfreiheit dennoch zu erhalten, wenn die Versäumnis nachgeholt und die verspätete Abgabe begründet wird, also zur Zufriedenheit des Finanzamts erledigt wird. Allgemein wird jedoch leider eine restriktive Vorgangsweise der Finanzverwaltung erwartet. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt unverändert Um die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Lieferer darüber hinaus dokumentieren, dass die Ware tatsächlich ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (Belegnachweis). Es kann ab dem 1.1.2020 vermutet werden, dass die Ware in den Bestimmungsmitgliedstaat transportiert wurde, wenn der Verkäufer (als Auftraggeber des Transportes) im Besitz von mindestens zwei einander nicht widersprechenden und von unabhängigen Dritten erstellten Nachweisen ist. Als Nachweis gelten etwa Versicherungspolizzen für den Warentransport, Bankunterlagen, die die Bezahlung des Transportes belegen, Transport- oder Versandunterlagen (CMR-Frachtbrief). Veranlasst hingegen der Käufer den Transport, so ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung des Erwerbers, dass dieser den Transport veranlasst hat, notwendig.   Sie haben Fragen zum Thema Steuerrecht? Ihre Steuerberater in Deutschlandsberg haben die Antworten!