WICHTIGE INFORMATION - STEUERBEGÜNSTIGUNG

WICHTIGE INFORMATION - STEUERBEGÜNSTIGUNG

Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) auch für 2008- jetzt noch handeln.

Auf Grund des heran nahenden Stichtages 31.12.2008 informieren wir Sie noch einmal, dass die seit 1.1.2007 in Kraft getretenen, steuerlichen Erleichterungen und Förderungen für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU's) auch im Jahr 2008 gültig sind. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner bestehen daher interessante Eigenkapitalbegünstigungen, die ebenfalls Freiberuflern zu Gute kommen.

Bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner bleibt ein Gewinnanteil von bis zu 10 %, maximal EUR 100.000 pro Jahr steuerfrei, wenn er in ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren investiert (Z.B. in Maschinen, Geschäftsausstattung, LKW, Taxifahrzeuge, EDV u.ä).

Aber auch bestimmte Wertpapiere nach § 14 Abs. 5 Ziffer 4 EStG (Anleihen, Anleihenfonds) sind begünstigte Investitionen, wenn sie zumindest vier Jahre gehalten werden. Nach Ablauf von vier Jahren können die Wertpapiere wieder veräußert werden.

Beispiel: Gewinn 2008 vor FBiG EUR 60.000,00, Investition im Jahr 2008  in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere EUR 6.000,00 -> Einkommensteuerersparnis
EUR 3.000,00.

Der Freibetrag kann jedoch z.B. nicht bei Gebäuden, Pkw-Kombis, gebrauchten bzw. Geringwertigen Wirtschaftsgütern in Anspruch genommen werden.

 

Wer kommt für den Freibetrag in Frage:

Alle Steuerpflichtigen, die den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Also alle Freiberufler (Ärzte, Notare und Rechtsanwälte) sowie jene Gewerbebetriebe, die einen Jahresumsatz unter € 400.000,00 haben und keine freiwillige doppelte Buchhaltung führen.

Auch GmbH-Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Primarärzte (gem. Randziffer 3701 ESt-Richtlinien) fallen nach wie vor unter diese Begünstigung.

Nach der Behaltefrist (4 Jahre) ist der Freibetrag endgültig steuerfrei!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung bzw. Ausnützung der optimalen Steuerersparnis.