Wichtige Information: Elektronische Zustellung in FinanzOnline
In der digitalen Welt von heute wird die elektronische Kommunikation zunehmend zur Norm – auch im Bereich der Steuerverwaltung. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Verpflichtung zur elektronischen Zustellung von Schriftstücken durch FinanzOnline informieren und Ihnen Tipps für eine reibungslose Nutzung dieses Services geben.
# Was bedeutet die elektronische Zustellung?
Die elektronische Zustellung ermöglicht der Finanzverwaltung, Bescheide, Mitteilungen und andere wichtige Dokumente direkt in Ihr FinanzOnline-Postfach zu übermitteln. Dadurch sparen Sie Zeit, reduzieren den Papierverbrauch und erhalten Dokumente schneller.
Sobald ein Dokument in Ihrem FinanzOnline-Postfach eingeht, gilt es als zugestellt – unabhängig davon, ob Sie es geöffnet haben oder nicht.
Um Fristen und Termine einzuhalten, ist es daher essenziell, Ihren Posteingang regelmäßig zu überprüfen. Über die Zustellung des Bescheides werden FinanzOnline-Teilnehmer nämlich per E-Mail verständigt, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse in den Grunddaten bekanntgegeben haben und die E-Mail-Verständigung unter "Nachrichten/Zustelloptionen" aktiviert ist.
WICHTIGE ÄNDERUNG: Durch eine Änderung der FinanzOnline-Verordnung (§ 5b Abs. 2) wird bei aktiver elektronischer Zustellung und einer hinterlegten E-Mail-Adresse automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail versendet.
Bitte überprüfen Sie daher, ob Ihre E-Mail-Adresse auf dem neuesten Stand ist.
# Wer ist zur elektronischen Zustellung verpflichtet?
# Unternehmer: Alle Unternehmer, die aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.
# Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Als Ihr Steuerberater sind wir zur elektronischen Zustellung verpflichtet und kümmern uns um die fristgerechte Bearbeitung der übermittelten Schriftstücke.
Privatpersonen: Für Privatpersonen ist die Nutzung freiwillig, kann jedoch ebenfalls viele Vorteile bieten.
# Ausnahmen von der Verpflichtung
In Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der elektronischen Zustellung beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Nutzung von FinanzOnline unzumutbar ist (z. B. aufgrund technischer oder persönlicher Hindernisse). Der Antrag muss schriftlich gestellt und entsprechend begründet werden.
# Aktivierung und Benachrichtigungsoptionen
Die elektronische Zustellung ist standardmäßig aktiviert. Beachten Sie:
# Benachrichtigungen über elektronische Zustellungen werden an die im FinanzOnline-System hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
# Wenn Sie nicht benachrichtigt werden möchten, können Sie die Benachrichtigungsfunktion in FinanzOnline deaktivieren.
# Ist ein steuerlicher Vertreter mit Zustellungsvollmacht eingetragen, erhält dieser die Dokumente direkt. Die Benachrichtigung erfolgt jedoch weiterhin an die E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen, sofern aktiviert.
# Unsere Empfehlung:
# Stellen Sie sicher, dass Sie Zugang zu Ihrem FinanzOnline-Konto haben und Ihre Zugangsdaten sicher aufbewahren.
# Prüfen Sie Ihr Postfach regelmäßig oder richten Sie eine Benachrichtigungsfunktion ein, um keine wichtigen Dokumente zu übersehen.
Sollten Sie Fragen oder Unsicherheiten haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Fidas Team