Weitere steuerbegünstigte Möglichkeiten zur MitarbeiterInnenbindung
Letzte Woche haben Sie bereits erfahren, wie Sie z.B. mit einer Mitarbeitergewinnbeteiligung oder mit einer Teuerungsprämie einen steuerbegünstigten Vorteil für Ihre MitarbeiterInnen anbieten können. Denn gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Eine Möglichkeit dafür sind steuerbegünstigte Zuwendungen für Ihre DienstnehmerInnen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen daher weitere Zuwendungen vor.
# Öffi-Ticket
Unterstützen Sie Ihre MitarbeiterInnen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. So gelangen Ihre MitarbeiterInnen umweltfreundlicher (und oft auch günstiger) zu ihrem Arbeitsplatz. Damit leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag zum Thema Klimaschutz. Diese Zuwendung ist Lohnsteuer-, SV- und Lohnnebenkostenfrei und muss auf dem Jahreslohnzettel berücksichtigt werden. Achtung: Sie wirkt sich auf das Pendlerpauschale aus (wird um den Wert des Öffi-Tickets reduziert, Pendlereuro bleibt bestehen), Kopie von Ticket oder Ticketrechnung muss im Personalakt sein- Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte möglich
- Individuell – muss nicht allen oder einer DienstnehmerInnengruppe gewährt werden
- Keine Bezugsumwandlung
- Muss am Wohnort oder Arbeitsort gültig sein
# Fahrtkostenzuschuss
Eine weitere Möglichkeit, um die Kosten Ihrer ArbeitnehmerInnen auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren ist der Fahrtkostenzuschuss. Dabei können Sie als ArbeitgeberIn entweder einen fixen Betrag oder einen prozentualen Anteil der Fahrtkosten Ihrer ArbeitnehmerInnen übernehmen. Der Zuschuss ist SV frei, jedoch Lohnsteuer- und Lohnnebenkosten pflichtig.- Max. in Höhe des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel (Monatskarte)
# Homeofficepauschale
Infolge der COVID-19-Pandemie hat sich das Arbeiten von zu Hause aus etabliert und ist aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aus diesem Grund wurde eine Homeofficepauschale eingeführt, um den ArbeitnehmerInnen eine teilweise Entlastung für die entstandenen Kosten zu gewähren. Sie ist SV- und Lohnsteuer frei und muss auf dem Jahreslohnzettel aufscheinen.- € 3,- pro Homeofficetag, max. € 300,- pro DienstnehmerIn pro Kalenderjahr
# Zukunftssicherung
Als Form der betrieblichen Altersvorsorge werden hierbei regelmäßig Beträge für die MitarbeiterInnen in einen Vorsorgefonds eingezahlt. Die Zukunftssicherung ist SV-, Lohnsteuer- und Lohnnebenkostenfrei bei zusätzlicher Gewährung, bei Bezugsumwandlung SV-pflichtig, aber Lohnsteuer- und Lohnnebenkostenfrei. Die Zukunftssicherung muss eine entsprechende Risikokomponente oder eine entsprechende Altersvorsorge aufweisen. Reine Risikoversicherungen (Unfall, Tod, Krankheit) stellen daher immer eine Zukunftssicherung dar. Bei Er- und Ablebensversicherungen muss im Fall des Todes der/des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Jahre. Rentenversicherungen laufen bis zum gesetzlichen Pensionsalter.- Bis € 300,- jährlich pro DienstnehmerIn
- Alle DienstnehmerInnen oder bestimmte DienstnehmerInnengruppe
- Bei mtl. Bezahlung Jahressechstelerhöhend
# Mitarbeiterrabatt
Wenn Sie Ihren MitarbeiterInnen Vergünstigungen auf Ihre Dienstleistungen oder Produkte anbieten, dann gelten folgende Bestimmungen: Diese Rabatte sind SV-, Lohnsteuer- und Lohnnebenkostenfrei, wenn diese max. 20 %, bzw. wenn Sie max. € 1.000,- pro DienstnehmerIn pro Kalenderjahr betragen.- Gewährung allen DienstnehmerInnen oder bestimmten DienstnehmerInnengruppen
- Waren oder Dienstleistungen müssen für den Eigenverbrauch sein (kein Weiterverkauf)
- DienstgeberIn muss genaue Aufzeichnungen führen
- Mitarbeiterrabatte, die 20% übersteigen müssen am Lohnkonto mitgeführt werden