„WASCHECHTE STEIRA“ – <br>Interessante <br>Fördermöglichkeiten des Landes Steiermark

„Frisch, saftig, steirisch!" Ja genau das trifft auf die Förderungen betreffend Telearbeit!Offensive (=Home-Office-Förderungen) sowie betreffend Zinsübernahme für Überbrückungskredite durch das Land Steiermark zu. Frisch, weil gerade erst gestartet, saftig, weil beide Maßnahmen die Liquidität der steirischen Unternehmen stützen und steirisch natürlich, weil es sich um Landesförderungen handelt. Worum es dabei geht? Für Sie von Ihrem Fidas-Expertenteam wie immer kurz und kompakt zusammengefasst: #1 Telearbeit!Offensive Im Home-Office sicher durch die Krise. Für viele Arbeitnehmer und Unternehmer derzeit Realität. Gerade weil die Ausgangsbeschränkungen wieder (teilweise) gelockert werden, blicken wir dennoch auf die positiven Aspekte der Heimarbeit zurück. Zeitersparnis, Flexibilität, Work-Life-Balance etc. Jetzt aber genug des Lobes. #netgschimpftisglobtgnua Do schau her - 50% plus 30% = 80% Zuschuss auf neue Heimarbeitsplätze Das Land Steiermark übernimmt für steirische Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bis zu 50% der (Investitions-)Kosten für neue Heim-Arbeitsplätze. Die Arbeiterkammer Steiermark beteiligt sich zusätzlich mit 30% (Voraussetzung AK-Mitgliedschaft!). Ergibt somit 80%, aber welche Investitionen sind konkret förderbar? #geht:
  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze, die sich außerhalb des Unternehmensstandorts befinden.
  • Hard- und Software sowie Lizenzen für den Telearbeitsplatz und die erforderliche Hard- und Software inkl. Lizenzen im Unternehmen selbst.
  • Erstmalige Kosten der Inbetriebnahme.
  • Und bei Miet- und Leasingkonstellationen: Hier sind Anzahlungen sowie der Miet- bzw. Leasingaufwand für max. fünf Monate förderbar.
#gehtnicht:
  • Kosten zum laufenden Betrieb des Internetzugangs, Telefon, Strom etc., aber auch Büro- und Geschäftsausstattung, z.B. Möbel etc.
Die Investition ins neue Home-Office muss zumindest EUR 1.000 betragen. Maximal können allerdings Kosten von 50.000 Euro je Unternehmen und 5.000 Euro je Heimarbeitsplatz (Durchschnittsbetrachtung) gefördert werden. Ergo: Die maximale Förderung beträgt EUR 40.000 (80% von TEUR 50). #gefälltmir:
  • Die Förderung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu verstehen und wird im Regelfall nach Realisierung des Projektes etc. ausbezahlt. Wichtig: Die Förderanträge sind grundsätzlich vor Projektbeginn bei der zuständigen Förderstelle einzureichen, ausnahmsweise können die seit 01.03.2020 entstandenen Kosten auch schon berücksichtigt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann auf zur Telearbeit!Offensive unter SFG Förderung. Denn 50% plus 30% ist das neue Schlagwort für Home-Office nach der Coronakrise. #2 Zinsübernahme für Überbrückungskredite des Landes Steiermark Auf Bundesebene gibt es derzeit verschiedenste Formen von Überbrückungsfinanzierungen, um die Liquidität im Unternehmen aufrechtzuerhalten (Schlagwort: Corona Hilfsfonds, etc.). Bedauerlich ist allerdings, dass die dafür anfallenden Zinsen bis dato noch beim Unternehmer hängen bleiben. Steirische Hilfe naht (#steiramensanverygood): Zinsübernahme für bestimmte Überbrückungskredite Das Land Steiermark übernimmt für Unternehmen mit Sitz in der Steiermark den Zinsendienst für Überbrückungskredite, die ab 01.03.2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie genehmigt und mit staatlichen Garantien (AWS oder OekB) gestützt wurden. Lt. derzeitigem Stand erhalten die förderungswürdigen Unternehmen von der steirischen Wirtschaftsförderung SFG die (zugesagten) Zinsen des ersten Kalenderjahres im Voraus ausbezahlt. Die Auszahlung des Restbetrages erfolgt nach Ende der Kreditlaufzeit. Auch hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Hiervon ausgenommen sind:
  • Unternehmen im Bereich Tourismus-Freizeitwirtschaft. Aber Achtung! Diese können ihre Anträge auf Zinszuschuss direkt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) einbringen,
  • Banken- und Versicherungen,
  • Unternehmen im Immobilienbereich, so z.B. Bauträger und Vermietung und Verpachtung,
  • Vereine,
  • Für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gibt’s ebenfalls Detailbestimmungen. Für mehr Infos siehe LKO.
Damit Sie die Zinsübernahme beantragen können, benötigen Sie einen Kreditvertrag eines österreichischen Kreditinstitutes (inkl. Tilgungsplan + Zinsenberechnung) sowie einen abgeschlossenen Garantievertrag mit der AWS oder der OeKB. Leider sind die exakten Richtlinien derzeit noch in Ausarbeitung und daher sind Fragen hinsichtlich der Zinsobergrenze, Übernahmezeitraum, Auszahlungsform noch nicht final geklärt. Wir halten Sie diesbezüglich jedenfalls am Laufenden. In der Zwischenzeit erfahren Sie mehr unter Zinsübernahme für Überbrückungskredite oder natürlich von Ihrer Hausbank. Bitte bleiben Sie gesund.