Vorsicht Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Mit dem ersten Stabilitätsgesetz 2012 ist eine Vielzahl an neuen Bestimmungen, vor allem für Immobilien, in Kraft getreten. Eine neue gesetzliche Regelung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist dabei bisher untergegangen. Diese ist mit 1. April 2012 in Kraft getreten und lautet:
„Bei der Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und der Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen".
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Welche Wirtschaftsgüter unterliegen keinem regelmäßigen Wertverzehr? Sind damit Antiquitäten, Kunstwerke, Edelmetalle, teure Uhren, Schmuck oder teure Musikinstrumente gemeint? In den Erläuterungen zum ersten Stabilitätsgesetz wird angeführt, dass der „normale" Warenbestand eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners nicht von der Neuregelung betroffen sein kann, weil dieser normale Warenbestand einem Verderb oder einer wirtschaftlichen Alterung unterliegt.
Eine Gesetzesreparatur, die für die Steuerpflichtigen die Abgrenzungsprobleme klar regelt, bleibt abzuwarten. Bis dorthin ist für genug Diskussionsstoff im Zuge von Betriebsprüfungen gesorgt.