Verlängerung der Spendenbegünstigung für Vereine

Spenden leisten einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung gemeinnütziger Organisationen. Damit Spender diese Zuwendungen steuerlich geltend machen können, ist eine formale Voraussetzung zu erfüllen: Die Organisation muss in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des Finanzamts Österreich aufgenommen sein. Entscheidend dabei ist: Dieser Status ist nicht automatisch dauerhaft gültig. Vielmehr ist die Spendenbegünstigung jährlich zu verlängern, um die steuerliche Abzugsfähigkeit für Unterstützer sicherzustellen.

# Warum ist die Spendenbegünstigung so wichtig?

Nur Organisationen, die in der offiziellen Liste spendenbegünstigter Empfänger des Finanzamts Österreich geführt werden (LINK: https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp) , ermöglichen es ihren Unterstützern, Spenden von der Steuer abzusetzen. Dies ist ein wesentlicher Anreiz für Spender – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Die Spendenbegünstigung ist von der begünstigten Organisation mittels amtlichem elektronischen Formular zu beantragen. Bei kleinen Organisationen ist der Antrag durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter (Steuerberater) über FinanzOnline einzubringen.

# Verlängerung bis 30. September 2025 einreichen

Im Zuge des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 wurde die Spendenbegünstigung für das Jahr 2024 einmalig automatisch verlängert. Ab dem Jahr 2025 entfällt diese automatische Verlängerung jedoch. Künftig ist der Antrag jährlich neu zu stellen – und zwar spätestens bis zum 30. September, sofern das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

# Diese Unterlagen sind notwendig

Dem Antrag auf Spendenbegünstigung ist stets die aktuelle Rechtsgrundlage der Organisation – also die Vereinsstatuten, die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag – beizulegen. Diese Dokumente müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und alle erforderlichen Inhalte für die Zuerkennung der Spendenbegünstigung enthalten.

Prüfungspflichtige Körperschaften müssen zusätzlich jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechnungslegungsvorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden.

# Was passiert bei Versäumnis?

Sollte die Verlängerung nicht rechtzeitig erfolgen oder sollten die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sein, kann die Spendenbegünstigung durch das Finanzamt Österreich widerrufen werden.

Eine rechtzeitige Planung der Meldung sowie eine vorherige Abstimmung mit uns wird in jedem Fall als erforderlich erachtet. Zudem sollte eine frühzeitige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Statuten vorgenommen werden, um einem Mängelbehebungsverfahren durch das Finanzamt möglichst vorzubeugen.

Ihr Fidas Team