Urlaubsersatzleistungen bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt
Wussten Sie, dass Urlaubsersatzleistungen sogar bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt zustehen?
Laut EuGH dürfen EU-Länder den Anspruch auf Urlaub von keinerlei Voraussetzungen abhängig machen. Weiters ist er der Auffassung, dass die einzigen Voraussetzungen für das Entstehen des Anspruchs auf eine finanzielle Vergütung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Nicht- Aufbrauchen des bis dahin entstandenen Urlaubsanspruchs bilden. Entsprechend kam der EuGH im November 2021 zu der Entscheidung, dass eine Urlaubsersatzleistung auch im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Austritts zusteht.