Umsatzersatz
Der Umsatzersatz – Die Eckdaten werden mit großer Spannung erwartet
Ähnlich wie es unsere Bundesregierung in der letzten Woche gehalten hat, dürfen wir Sie in diesem Newsletter über das – hoffentlich baldige - Erscheinen eines Newsletter über die neue Corona-Hilfsmaßnahme „
Umsatzersatz“ informieren. Dies ist nicht uns geschuldet, sondern der Tatsache, dass es noch keine Richtlinie gibt.
Neben dem 13. März 2020 wird nun auch der 31. Oktober 2020 als einschneidendes Datum in unseren Köpfen bleiben. Bei der Pressekonferenz wurde nicht nur der neuerliche Lockdown angekündigt, sondern der Finanzminister informierte über ein neues Hilfspaket: den behördlich geschlossenen Unternehmen sollen bis zu 80% ihres Umsatzes erstattet werden und das – hört, hört – ganz unbürokratisch.
Bei Fidas erfahren Sie unverzüglich nach Veröffentlichung der Richtlinie von den Detailregelungen. Auch wenn wir Ihnen im Moment noch keine genauen Informationen liefern können, können wir schon jetzt mir Sicherheit prophezeien, dass es nicht bei einem Newsletter bleiben wird. Denn was wäre eine Corona-Richtlinie ohne nachträgliche Adaptierungen.
Hier können Sie nachlesen, was das Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich „Umsatzersatz“ momentan veröffentlicht hat:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Wir dürfen Sie an dieser Stelle jedoch über Updates betreffend altbekannten Corona-Hilfsmaßnahmen informieren:
1. Kurzarbeit- Arbeitnehmer in den Lockdown-Branchen können ganz zu Hause bleiben, bekommen aber dennoch bis zu 90% ihres Entgelts. Die Antragstellung ist ab 1.11.2020 bis rückwirkend 20.11.2020 möglich.
- Der Durchrechnungszeitraum wurde auf 31. März 2021 verlängert.
- Vom AMS gibt es im November für die Lockdown-Branchen mit Trinkgeldpauschalen eine Trinkgeldentschädigung iHv EUR 100,00 netto.
- Die ausgefallenen Stunden können für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS bis zu 60% gefördert.
Achtung: für nicht geschlossenen Betriebe gilt Kurzarbeit 3
2. Fixkostenzuschuss Phase 2
Lang erwartet – nun soll es „bald“ so weit sein. Wir dürfen Ihnen schon 2 Punkte verraten, die zu einer deutlichen Verbesserung verglichen zur Urversion der FKZ-2-Richtlinie führen könnte (vorbehaltlich der tatsächlichen Umsetzung)
- Die verpflichtete Anknüpfung an den – bei entsprechender Inanspruchnahme – FKZ 1-Zeitraum wird fallen.
- Die Abschreibung kann auch noch nachträglich für den FKZ 1 in Anspruch genommen werden, auch wenn die Voraussetzungen für den FKZ 2 nicht erfüllt werden.
Es ist und bleibt eine herausfordernde Zeit! Ihr Fidas Team unterstützt Sie jederzeit! Sie hören sicherlich sehr bald wieder von uns.
#bleibensiegesundwirerledigendenrest