Trinkgelder: Steuerfrei oder nicht?
Nicht nur in Österreich gehört es zum guten Ton, bestimmte Leistungen mit einem kleinen Geldbetrag zu honorieren. Wird in dafür typischen Branchen Trinkgeld gewährt, sind diese zusätzlichen Einnahmen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen von der Lohnsteuer befreit.Trinkgelder sind nur dann steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Das Trinkgeld ist ortsüblich,
- es wird einem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von dritter Seite zugewendet,
- das Trinkgeld wird freiwillig und ohne, dass ein Rechtsanspruch darauf besteht sowie zusätzlich zu dem Betrag, der für die Arbeitsleistung zu zahlen ist, gewährt,
- dem Arbeitnehmer ist die direkte Annahme des Trinkgeldes nicht aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen untersagt und
- das Trinkgeld erfolgt zwar im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, muss aber letztlich „außerhalb“ dessen stehen (keine garantierten Trinkgelder).