02.11.2026

Neue Förderungen für Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie – bis zu 5.000 Euro Zuschuss!

Seit dem 28. Oktober 2026 können Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie neue finanzielle Unterstützungen über den Tourismusbeschäftigtenfonds beantragen. Gefördert werden insbesondere Aus- und Weiterbildungen, Kinderbetreuung sowie besondere finanzielle Belastungen. Ziel ist es, Mitarbeiter langfristig in der Tourismusbranche zu halten und ihre berufliche Qualifikation zu verbessern. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter aktiv auf diese neuen Fördermöglichkeiten aufmerksam machen, da sowohl die Beschäftigten als auch die Betriebe von den finanziellen Unterstützungen und zusätzlichen Qualifikationen profitieren können.

# Welche Förderungen gibt es?

Der Tourismusbeschäftigtenfonds bietet verschiedene Unterstützungsmaßnahmen:

  • Aus- und Weiterbildung: Übernahme von 50 % der Kurskosten, maximal EUR 5.000,-pro Person. Zusätzlich können Fahrtkosten von bis zu EUR 116,- monatlich sowie ein Zuschuss zum Lebensunterhalt von EUR 551,10 monatlich gewährt werden. Voraussetzung für diese Förderungen ist ein monatlicher Bruttobezug von höchstens EUR 2.700,-. Für den Zuschuss zum Lebensunterhalt muss zusätzlich das monatliche Nettoeinkommen unter EUR 1.878,- liegen.
  • Kursgutscheine: Zuschüsse von derzeit EUR 250,- für berufliche Weiterbildungen, beispielsweise Sprachkurse, digitale Kompetenzen oder fachliche Qualifikationen.
  • Kinderbetreuung: Finanzielle Unterstützung von bis zu EUR 300,- pro Kind und Monat, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
  • Unterstützung in finanziellen Notlagen: Zuschüsse von bis zu EUR 5.000,- bei besonderen Kosten, die mit der Aufnahme oder dem Erhalt einer Beschäftigung im Tourismus zusammenhängen.
  • Weitere Förderungen: Prämien für Lehrlinge sowie einmalige Unterstützungen von bis zu EUR 700,- bei Arbeitslosigkeit.

# Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderungen richten sich an Beschäftigte in österreichischen Hotel- und Gastronomiebetrieben. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter in Restaurants, Cafés, Hotels und Cateringunternehmen. Die Förderungen müssen vom Arbeitnehmer selbst beantragt werden.

Eine Förderung ist grundsätzlich unabhängig davon möglich, ob eine Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung vorliegt.

Wichtig: Für das Tourismusstipendium gilt eine Einkommensgrenze von EUR 2.700,- brutto monatlich. Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Einkommensgrenzen.

Bei Weiterbildungen müssen außerdem bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere werden nur Kurse von anerkannten Kooperationspartnern des Fonds gefördert.

# Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderanträge können ab sofort unkompliziert online über die Website des Tourismusbeschäftigtenfonds gestellt werden. Die Antragstellung ist kostenlos und dauert laut Fonds rund zehn Minuten. Die erforderlichen Nachweise können direkt hochgeladen werden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie unter: www.tourismusfonds.at

# Fazit

Die neuen Förderungen des Tourismusbeschäftigtenfonds bieten eine attraktive Möglichkeit, Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie finanziell zu entlasten und ihre berufliche Weiterbildung zu unterstützen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können auch Arbeitgeber davon profitieren, wenn Mitarbeiter zusätzliche Qualifikationen erwerben und langfristig im Unternehmen bleiben.

Unser Tipp: Nutzen Sie die neuen Fördermöglichkeiten und informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig darüber. Ein Blick auf die individuellen Fördervoraussetzungen lohnt sich!

Ihr Fidas-Team