Toleranzfrist bei der Hauptwohnsitzbefreiung
Das Gesetz sieht eine Hauptwohnsitzbefreiung unter folgenden Umständen vor:
- Die Liegenschaft hat bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient und der Hauptwohnsitz wird aufgegeben
- Oder die Liegenschaft wurde innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindesten fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt und der Hauptwohnsitz wird aufgegeben.