Hitzewelle, Coronawelle - doch heute geht’s um die TEUERUNGSWELLE

Die Teuerungswelle überrollt uns momentan unaufhaltsam. Nun versucht die Regierung Wellenbrecher einzusetzen, um der enormen Wucht entgegen zu wirken. Im Parlament befindet sich derzeit eine Gesetzesinitiative im Gesetzwerdungsprozess, die Maßnahmen zur Linderung der aktuellen Teuerungswelle vorsieht („Teuerungs-Entlastungspaket“). Ein besonderes Goodie ist die Möglichkeit für Unternehmen ihren DienstnehmerInnen eine begünstigte Prämie auszuzahlen. Hier die wesentlichen Facts: # Teuerungsprämien für MitarbeiterInnen Bekommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, soll diese Zahlung steuerlich begünstigt werden. Bis zu € 3.000 werden unter diesem Titel steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestellt. Zudem sollen auch keine weiteren Lohnnebenkosten anfallen.  #wow Davon sind € 1.000 an eine entsprechende kollektive Regelung gebunden, € 2.000 können einzelnen ArbeitnehmerInnen individuell gewährt werden. Eine analoge Regelung gilt für Zulagen und Bonuszahlungen, die ArbeitnehmerInnen aufgrund der gestiegenen Preise zusätzlich erhalten. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet. # Teuerungsprämie versus Mitarbeitergewinnbeteiligung Werden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 sowohl eine (neue) Mitarbeitergewinnbeteiligung als auch eine Teuerungsprämie ausbezahlt, sind diese beiden in Summe nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von € 3.000 pro Jahr nicht übersteigen. Bemerkenswert ist allerdings, dass -gemäß derzeitigem Stand - eine steuerfrei gewährte Gewinnbeteiligung im Kalenderjahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämie behandelt werden kann. Aus Sicht des Arbeitgebers wäre dies eine interessante Überlegung, denn die Teuerungsprämie soll – abweichend zur Mitarbeitergewinnbeteiligung – auch von anderen Abgaben außer der Lohnsteuer entlastet sein, wie der Kommunalsteuer und den ASVG-Sozialversicherungsbeiträgen. #daszahltsichaus Außerdem verspricht das Teuerungs-Entlastungspaket noch folgende Maßnahmen: # Anti-Teuerungsbonus und Verschiebung der CO2-Bepreisung Die für Juli geplante Einführung einer CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben. Zusätzlich werden die Bezieher des regionalen Klimabonus einen Anti-Teuerungsbonus in Höhe von € 250 erhalten. Der Anti-Teuerungsbonus ist bis zu einer Einkommensteuer-Stufe von 50% steuerfrei. Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten 250 €. # Entlastungen für Familien
  • Für Familien ist im August 2022 eine "Sonder-Familienbeihilfe" in Höhe von 180 € pro Kind
  • Darüber hinaus soll die Erhöhung des Familienbonus Plus von € 1.500 auf € 2.000 pro Jahr rückwirkend seit Jänner gelten. Der erhöhte Familienbonus für die vergangenen Monate soll von den Arbeitgebern bis spätestens September ausbezahlt werden.
  • Außerdem soll der Kindermehrbetrag zusätzlich zur vorgesehenen Erhöhung auf € 450 schon für 2022 auf 550 € erhöht werden.
# Teuerungsabsetzbetrag: Entlastung für geringe Einkommen Zur Entlastung niedriger Einkommen wird für das Jahr 2022 ein einmaliger "Teuerungsabsetzbetrag" in Höhe von bis zu € 500 eingeführt. Dabei wird die Begrenzung der Rückerstattung bei ArbeitnehmerInnen einmalig von 55 auf 70% der Sozialversicherungsbeiträge und bei Pensionisten von 80 auf 100% der SV-Beiträge erhöht. Der volle "Teuerungsabsetzbetrag" kann demnach bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen € 1.100 und € 1.800 geltend gemacht werden. Bei Einkommen bis € 24.500 erfolgt eine Einschleifregelung. Auch die Negativsteuer (Rückerstattung der Sozialversicherung) wird auf höchstens € 1.550 angehoben. # Senkung der Lohnnebenkosten Bei den Lohnnebenkosten soll der Beitrag zur Unfallversicherung um 0,1% (von 1,2% auf 1,1%) abgesenkt werden. # € 300 Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Übergangsgeld sowie Rehabilitations-, Kranken- und Wiedereingliederungsgeld bekommen eine unpfändbare Einmalzahlung in Höhe von € 300. Die Auszahlung soll ab September erfolgen. Darüber hinaus wird der Wohnschirm zur Unterstützung bei steigenden Wohnkosten und zur Verhinderung von Delogierungen bis Ende 2026 verlängert. # War da nicht noch was? Weitere von der Regierung angekündigte Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression, die regelmäßige Valorisierung bestimmter Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe und die Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds sind noch nicht Teil des Pakets. Auch die in Aussicht genommenen Strompreiskompensationen für Unternehmen, Zuschüsse für energieintensive Unternehmen und ein Versorgungssicherheitspaket für die Landwirtschaft sollen zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Der "Klimabonus", der im Oktober allen Hauptwohnsitzen in Österreich ausgezahlt wird, wird auf € 250 erhöht, unabhängig vom Wohnort. Dazu kommt eine Einmalzahlung von € 250 - in Summe werden also € 500 überwiesen (Kinder bekommen die Hälfte). # Nachgefragt Das sind ganz schöne viele Neuigkeiten. Sie haben (dazu) noch Fragen, oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gleich, denn wir sind gerne für Sie da.
Bildcredits: https://unsplash.com/photos/3aGZ7a97qwA Towfiqu barbhuiya