Steuertipps für Arbeitgeber – Steuerzuckerl für Arbeitnehmer

Das Jahresende markiert nicht nur einen natürlichen Übergang, sondern auch eine wichtige Phase für Unternehmer, um steuerliche Angelegenheiten zu prüfen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und das Allerwichtigste: sich bei Ihren Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit über das Jahr hinweg zu bedanken. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit bis Jahresende alles unter Dach und Fach ist.

# Leistungen

  1. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, folgende lohnsteuer- und beitragsfreie Leistungen an ihre Mitarbeiter zu erbringen (pro Mitarbeiter pro Jahr):
  2. Betriebsveranstaltungen bis max. EUR 365,-
  3. Sachzuwendungen bis max. EUR 186,-
  4. Zukunftssicherung bis max. EUR 300,-
  5. Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten bis max. EUR 1.000,- VORSCHAU: Ab 2024 wird der Freibetrag von EUR 1.000,- auf EUR 2.000,- angehoben; außerdem wird das maximale Alter der Kinder von 10 auf 14 erhöht.
  6. Mitarbeiterrabatte auf Produkte des Unternehmens, die nicht höher als 20 % sind, führen zu keinem Sachbezug. Diese 20 % sind eine Freigrenze; das heißt, wird ein höherer Rabatt gewährt, liegt prinzipiell ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, von dem im gesamten Kalenderjahr jedoch EUR 1.000,- (Freibetrag) steuerfrei sind.
  7. Steuerfreies Jobticket bzw. Klimaticket
  8. Homeoffice-Pauschale bis zu EUR 3,- pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage
  9. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von EUR 8,- pro Arbeitstag

# Prämien

Folgende Prämien können begünstigt ausbezahlt werden:
  • Gewinnbeteiligung: steuerfrei bis zu EUR 3.000,- pro Jahr für alle aktiven Mitarbeiter
  • Teuerungsprämie: steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu EUR 3.000,- pro Jahr, voraussichtlich letztmalig für das Jahr 2023
Bei Kombination beider Prämien können maximal EUR 3.000,- begünstigt ausbezahlt werden.

# Facts zur Teuerungsprämie

  • Eine zusätzliche Auszahlung, die in der Regel zuvor nicht gewährt wurde
  • Unterliegt keiner Lohnsteuer, Sozialversicherung und keinen Lohnnebenkosten
  • Muss auf dem Jahreslohnzettel vermerkt werden, selbst wenn sie in Form von Gutscheinen ausgezahlt wird
  • Das Beschäftigungsausmaß hat keinen Einfluss darauf - somit können auch geringfügig Beschäftigte eine Prämie in voller Höhe erhalten
  • Individuelle Prämie von bis zu EUR 2.000,- pro Arbeitnehmer ist möglich
  • Zusätzlich EUR 1.000,- wenn steuerliches Gruppenmerkmal gegeben ist
Euer Fidas Team