Steuerreform
Am 30. April 2019 wurden von der österreichischen Bundesregierung die Eckpfeiler der geplanten Steuerreform präsentiert. Da detaillierte Informationen erst mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf vorliegen werden, sind nähere Erläuterungen auch erst bei Vorliegen dieses Entwurfs möglich. Es ist (wie die Vergangenheit schon öfters gezeigt hat) wahrscheinlich, dass noch die eine oder andere Änderung erfolgt, ehe die geplante Steuerreform endgültig rechtskräftig beschlossen wird.
Die geplanten Eckpunkte im Überblick:
EStG:
❚ Senken der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
❚ Einführen einer Kleinunternehmerpauschalierung im EStG (60% oder 35% Pauschalbetrag vom Umsatz)
❚ Stufenweise Erhöhen der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter:
❚ Ab 2020: Erhöhen der GWG-Grenze von € 400,– auf € 800,–
❚ Ab 2021: Erhöhen der GWG-Grenze auf € 1.000,–
❚ Senken des Einkommensteuertarifs in zwei Etappen:
❚ Ab 2021: Senken des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20%
❚ Ab 2022: Senken der Steuerstufen von 35% auf 30% und von 42% auf 40%
❚ Spitzensteuersatz von 55% bleibt ab 2020 unbefristet
❚ Erhöhen des Werbekostenpauschales von € 132,– auf € 300,– ab 2022
❚ Steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteiligungen: ab 2022 bis € 3.000,– pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei als Bonus auszahlbar
❚ Strukturelle Vereinfachungen durch Neukodifikation des EStG (EStG 2020) und Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung
❚ Schaffen einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Lohnnebenkosten ab 2022
❚ Zusammenlegen der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastung zu „Abzugsfähigen Privatausgaben“
❚ Ausweiten des Gewinnfreibetrages (Grundfreibetrag bis € 100.000,–) ab 2022
UStG:
❚ Anheben der Kleinunternehmergrenze von € 30.000,– auf € 35.000,– Jahresumsatz
❚ Ermäßigter USt-Satz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020
KStG:
❚ Senken des Körperschaftsteuertarifs in zwei Etappen
❚ Ab 2022: Senken des KöSt-Satzes von 25% auf 23%
❚ Ab 2023: Senken des KöSt-Satzes auf 21%
BAO /Sonstiges:
❚ Einführen einer Betriebsprüfung auf Antrag (bei Betriebsübertragung oder Betriebsaufgabe)
❚ Bündel an Detailmaßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung
❚ Ausweiten der Forschungsprämie (Ansatz eines fiktiven Unternehmerlohns)
❚ Bündel an abgabenrechtlichen Detailmaßnahmen im Umweltbereich
Grundsätzlich ist aus heutiger Sicht die geplante Steuerreform auch bezüglich ihres doch überraschend hohen Gesamtvolumens von 8,3 Milliarden Euro inkl. der bereits 2019 in Kraft getretenen Entlastungen, positiv zu beurteilen. Begrüßenswert ist auch die Ankündigung die Steuerreform ohne neue Schulden und durch ausgabenseitige Einsparungen finanzieren zu wollen, auch wenn diese Einsparungen noch recht vage formuliert sind. So soll ein großer Teil durch positive Effekte aus der Steuerreform, z.B. durch höheren Konsum finanziert werden. In der Verwaltung wird in gewissen Bereichen nur mehr jede dritte Planstelle nachbesetzt.
Es gibt aber auch Kritikpunkte die man hier durchaus erwähnen kann. Ökologische Aspekte, wie etwa Maßnahmen zur CO2-Ausstoßverringerung findet man bestenfalls mit der Lupe und die in der Vergangenheit immer wieder geforderte Abschaffung der sogenannten kalten Progression gleich gar nicht. Zumindest letztere wurde unverbindlich für die nächste Legislaturperiode in Aussicht gestellt.