Steueroptimierung für Ärzte: Maximieren Sie Ihren Gewinn - Nutzen Sie den Gewinn- & Investitionsfreibetrag optimal!

Das Jahresende naht – und damit auch die Möglichkeit, Ihre Steuerlast durch gezielte Maßnahmen deutlich zu senken. Eine aktive Steuerplanung ist dabei unerlässlich, um alle Potenziale auszuschöpfen. Besonders für Ärzte bieten sich durch den Gewinn- & Investitionsfreibetrag attraktive Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu minimieren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre steuerliche Situation optimieren und Ihre Gewinne maximieren können.

# Steuerliche Vorschaurechnung

Sie fragen sich, in welcher Höhe ein Gewinnfreibetrag für Sie in Frage kommt?

Wir erstellen für Sie eine detaillierte steuerliche Vorschaurechnung für 2025.

Diese Analyse bietet nicht nur einen Überblick über Ihre derzeitige steuerliche Situation, sondern auch Empfehlungen, um Ihre Steuerbelastung effektiv zu minimieren.

Was wir tun: Wir schätzen die letzten drei Monate des Jahres auf Basis der ersten neun Monate, um Ihnen eine möglichst präzise steuerliche Vorschaurechnung zu bieten. So können wir alle steuersparenden Maßnahmen rechtzeitig identifizieren und umsetzen, damit Sie Ihre Steuerbelastung auf das Minimum reduzieren.

# Buchhaltungsdaten

Um optimale Ergebnisse zu erzielen, bitten wir um zeitnahe Übermittlung Ihrer Buchhaltungsdaten für 2025. Dies ermöglicht uns, alle steuersparenden Maßnahmen rechtzeitig vor Jahresende umzusetzen.

# Steuererleichterung durch den Gewinnfreibetrag

Mit dem Gewinnfreibetrag besteht die Möglichkeit, 15 % des Gewinnes des Betriebes, maximal allerdings EUR 46.400,- steuerfrei zu lassen und folglich die Steuerlast zu reduzieren.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis EUR 33.000,- und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.

Die Höhe des Gewinnfreibetrags berechnet sich wie folgt:

  • Gewinne bis zu EUR 33.000,-: 15 Prozent
  • die nächsten EUR 178.000,-: 13 Prozent
  • die nächsten EUR 353.000,-: 7 Prozent
  • die nächsten EUR 583.000,-: 4,5 Prozent

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 33.000,- (Grundfreibetrag) gibt es einen Gewinnfreibetrag in Höhe von EUR 4.950,-. Für den übersteigenden Betrag müssen allerdings Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen getätigt werden.

# Ausnahmen und Ausschlusskriterien

  • PKW und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen,
  • Luftfahrzeuge,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis max. EUR 1.000,-), wenn diese sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter

# Investitionsfreibetrag: höhere Förderung ab 2025

Für Anschaffungen oder Herstellungsaufwendungen abnutzbarer Anlagegüter kann ein Investitionsfreibetrag (IFB) geltend gemacht werden. Aktuell beträgt dieser 10 %, für klimafreundliche Investitionen 15 %.

Zur Belebung der Wirtschaft soll der IFB für Investitionen im November und Dezember 2025 sowie im gesamten Jahr 2026 auf 20 % bzw. 22 % erhöht werden. Die Höchstgrenze bleibt bei 1 Mio. Euro pro Jahr.

Voraussetzung ist eine betriebliche Nutzung und eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Ausgeschlossen sind gebrauchte oder geringwertige Wirtschaftsgüter, Anlagen mit fossilen Energieträgern sowie Investitionen, die bereits für den Gewinnfreibetrag genutzt werden.

Der IFB kann auch bei degressiver Abschreibung oder in Kombination mit einer Forschungsprämie beansprucht werden. Bei Veräußerung innerhalb von vier Jahren ist der Freibetrag nachzuversteuern.

# Degressive Abschreibung nutzen

Nutzen Sie zudem die Möglichkeit der degressiven Abschreibung, um Ihre Anschaffungskosten in den ersten Jahren höher abzusetzen. Gerade bei teuren medizinischen Geräten und Einrichtungen kann dies zu einer deutlichen Steuerentlastung führen.

Zum Beispiel:

  • Ultraschallgeräte
  • Röntgengeräte
  • Endoskopie Ausrüstung
  • Laboreinrichtung
  • Sterilisationsgeräte
  • Behandlungsliegen und -stühle
  • Dentalgeräte

# Fazit

Nutzen Sie den Gewinn- und Investitionsfreibetrag, um Ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren. Kontaktieren Sie uns so bald wie möglich, damit wir Ihre Möglichkeiten genau analysieren und die besten Strategien für Ihr Unternehmen entwickeln können.

Wir freuen uns darauf, Sie umfassend zu unterstützen und gemeinsam Ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren.

Ihr Fidas-Team