Steuern im <br>Regierungsprogramm
Im Regierungsprogramm 2020–2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug ausgewählter Gesetzesvorhaben:
Steuerentlastung
❚ In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%.
❚ Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,– auf € 350,– pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,– auf € 1.750,– Euro pro Kind erhöht werden.
❚ Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages sollen Investitionen erst ab € 100.000,– notwendig sein.
❚ Der Körperschaftsteuersatz soll von 25% auf 21% gesenkt werden.
❚ Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.
❚ Gewinnbeteiligungen der Belegschaft sollen steuerlich begünstigt werden.
❚ Ein Maßnahmenbündel soll Einkünfte aus Landwirtschaft entlasten, wie z.B. die Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000,– oder eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.
❚ Für Einnahmen-Ausgabenrechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrages geschaffen werden.
Ökosoziale Marktwirtschaft
❚ Die Flugticketabgabe soll auf € 12,– vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).
❚ Erhöhung der NoVA und Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung.
❚ Maßnahmen gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland.
❚ Ökologisierung der LKW-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen und des Pendlerpauschales.
❚ Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.
Steuerstrukturreform
❚ Neukodifizierung des Einkommensteuerrechtes
❚ Vereinfachung der Besteuerung und des Feststellungsverfahrens von Personengesellschaften
❚ Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit
❚ Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben
❚ Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)
Weitere Vorhaben
❚ Eine Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.
❚ Prüfung der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und ein Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion
❚ Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
❚ Steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z.B. Radfahren, Elektroräder)
❚ Umstrukturierung und Anpassung der Tabaksteuer
❚ Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
❚ Abschaffung der Schaumweinsteuer
❚ Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
❚ Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
❚ Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen.
❚ Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
❚ Vereinfachung der Lohnverrechnung
❚ Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung
❚ Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000,–
❚ Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
❚ Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,–. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,– für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.
Zudem sollen weiter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.
Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.