Neues Regierungsprogramm: Steuerrecht wird (wieder einmal) „vereinfacht“
Die Regierung hat ein neues Programm vorgestellt – und wie gewohnt bleibt das Steuerrecht nicht unangetastet. Unternehmer, Betriebe und Steuerzahler müssen sich auf zahlreiche Änderungen einstellen. Einige versprechen Entlastung, andere bringen neue Verpflichtungen mit sich.
# Das Neueste in Kürze
Die Regierung hat neue steuerliche Änderungen angekündigt – mit teils positiven Anpassungen, aber auch neuen Pflichten für Unternehmen und Steuerzahler.
Es wird eine steuerfreie Mitarbeiterprämie geben, und für Kleinunternehmer soll eine neue Pauschalierungsregelung Bürokratie reduzieren. Betriebsübergaben werden steuerlich überarbeitet.
Ab 01.07.2025 werden Share Deals bei großen Immobilientransaktionen steuerlich strenger erfasst. Zudem entfällt der Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien, und die Luxustangente wird neu definiert.
Auch E-Mobilität bleibt nicht unangetastet: Eine motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos wird eingeführt. Gleichzeitig wird die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gestrichen.
Zuletzt wird die Wegzugsbesteuerung verschärft, um steuerlich motivierte Abwanderung besser zu erfassen.
# Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen und KMU
- Gewinnfreibetrag: Ab 1. Jänner 2027 wird der Grundfreibetrag von 15 % bis EUR 33.000,00 auf 15 % von bis zu EUR 50.000,00 angehoben.
- Betriebsübergaben: Der steuerliche Veräußerungsfreibetrag steigt von EUR 7.300,00 auf EUR 45.000,00, zudem entfällt das Berufsverbot für die Nutzung des „Hälftesteuersatzes“.
- Pauschalierung für Kleinunternehmer: Ab 2025 soll die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale auf EUR 320.000,00 (13,5 %) und ab 2026 auf EUR 420.000,00 (15 %) angehoben werden.
- Sonderabschreibungen: Die Abschreibungsdauern werden evaluiert und an die tatsächliche Nutzungsdauer angepasst.
- Steuerfreie Mitarbeiterprämie: Einführung einer steuerfreien Prämie bis zu EUR 1.000,00 für Mitarbeiter, vorgesehen für 2025 und 2026.
Betrifft alle Steuerpflichtigen: Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (Kalte Progression)
# Fahrzeuge und Steuern
- Luxustangente: Anhebung der steuerlichen Grenze für Luxusfahrzeuge ab 2027 auf EUR 55.000,00, später auf EUR 65.000,00. #endlich
- Normverbrauchsabgabe (NoVA): Ab 1. Juli 2025 werden N1-Klein-LKWs von der NoVA befreit.
- Motorbezogene Versicherungssteuer: Ausweitung auf Elektrofahrzeuge.
- Sonderabschreibungen: Evaluierung der Abschreibungsdauern und mögliche Anpassung an die tatsächliche Nutzungsdauer.
# Umsatzsteuer
- Die ursprünglich befristete Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird vorzeitig abgeschafft.
- Die Umsatzsteuer auf Grundstückstransaktionen wird im Rahmen des Reverse-Charge-Systems erweitert, um Steuerbetrug vorzubeugen.
- Ab 2026 werden Frauenhygieneartikel und verwandte Produkte von der Umsatzsteuer befreit.
- Belege für Einkäufe, bis EUR 35,00 müssen nicht mehr zwingend ausgedruckt werden. Stattdessen gibt es die Möglichkeit eines digitalen Belegs. Auf Wunsch der Konsumenten kann weiterhin ein gedruckter Beleg ausgestellt werden.
- Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien.
# Immobilien
- Die Regierung plant, die Abschaffung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb des ersten Eigenheims zu prüfen, um den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.
- Ab dem 1. Juli 2025 sollen große Immobilientransaktionen über sogenannte Share Deals steuerlich effektiver erfasst werden. Hierzu wird eine Zusammenrechnung verbundener Erwerber eingeführt, um Steuervermeidung zu verhindern. Das erwartete Mehraufkommen beträgt EUR 200 Millionen.
- Gewinne aus Widmungen, zum Beispiel die Umwidmung von Grundstücken in Bauland, sollen noch 2025 steuerlich effektiver erfasst werden. Diese Regelung gilt für alle juristischen und natürlichen Personen, darunter Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts.
- Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien.
- Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf Grundstücke im Rahmen der Umsatzsteuer.
- Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung.
# Stiftungen
- Die Stiftungseingangssteuer sowie das Stiftungseingangssteueräquivalent werden auf 3,5 % angehoben.
- Die Zwischensteuer für Stiftungen wird auf 27,5 % erhöht.
# Förderungen und Finanzierungen
- Unternehmensförderungen: Stärkere Nutzung von Garantien, Haftungen und steuerlichen Anreizen zur Transformation von Unternehmen.
- Industriestrategie 2025: Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten wie geförderte Kredite und Beteiligungen.
- Transparenz und Effizienz: Alle Förderungen müssen in die Transparenzdatenbank eingemeldet werden, um Überförderungen zu vermeiden.
# Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Änderungen
- Lohnnebenkosten: Geplante stufenweise Senkung, abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung.
- Krankenversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung: Einführung einer verpflichtenden Krankenversicherung.
- Arbeiten im Alter: Einführung eines steuerlich begünstigten Modells für den Zuverdienst von Pensionisten.
- Krankenversicherung: Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Pensionisten auf 6 % ab dem 01.06.2025. Zur Abfederung dieser Maßnahme wird die Rezeptgebühr im Jahr 2026 eingefroren.
# Erleichterungen in der Steuerverwaltung
- Vereinfachung des Steuerrechts: Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel der Digitalisierung und Vereinfachung.
- Vereinfachung der Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung: Ziel ist eine automatisierte Negativsteuer und eine Reform der außergewöhnlichen Belastungen.
- Quellensteuerrückerstattung: Beschleunigung durch Übernahme der EU-FASTER-Initiative.
Diese Maßnahmen sollen Unternehmen entlasten, aber auch für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.
Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick.
Ihr Fidas Team