Steigende Personalkosten: Personaleinsatzplanung mittels Durchrechnungsmöglichkeiten optimieren
Die Personalkosten im Bereich Gastronomie und Hotellerie steigen im Jahr 2025 aufgrund umfangreicher Änderungen im Kollektivvertrag und neuer Regelungen zur Einstufung und Vordienstzeitenanrechnung an. Diese Veränderungen stellen die Branche vor große Herausforderungen und machen eine durchdachte Personaleinsatzplanung sowie eine exakte betriebswirtschaftliche Kalkulation unerlässlich. In diesem Zusammenhang ist es zunehmend entscheidend, die Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitdurchrechnung zu nutzen, um agil auf Schwankungen der Gästefrequenz reagieren zu können.
# Durchrechnung der Arbeitszeit – Flexibilität nutzen
Die Durchrechnung der Arbeitszeit stellt eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit dar, die schriftlich mit den Dienstnehmern zu vereinbaren ist. Dadurch kann die tägliche Normalarbeitszeit ohne Zuschläge verlängert werden – sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Dienstverhältnissen, unabhängig davon, ob es sich um Saisonbetriebe handelt oder nicht.
Der Durchrechnungszeitraum darf hierbei maximal 26 Wochen (6 Monate) betragen. Bei befristeten Verträgen gilt der Zeitraum der Befristung bzw. maximal 6 Monate. Im genannten Zeitraum kann die regelmäßige Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich (bei Vollzeit) erhöht werden. Bei Teilzeitbeschäftigten kann die Wochenarbeitszeit um bis zu 8 Stunden überschritten werden.
Hinweis: Trotz Durchrechnung müssen Ruhezeiten (11 Stunden/24 Stunden-Wochenruhe) eingehalten werden.
# Ausgleichspflicht und Überstundenregelung
Wichtig: Höhere Arbeitszeiten während Spitzenzeiten müssen durch reduzierte Arbeitszeiten in ruhigeren Phasen ausgeglichen werden. Wenn diese Stunden nicht ausgeglichen werden, gelten sie als zuschlagspflichtige Überstunden. Eine präzise Einsatzplanung ist daher entscheidend, um kostenintensive Überstunden infolge ungleichmäßiger Arbeitsbelastung zu vermeiden.
# Effiziente Kalkulation als Erfolgsfaktor
Neben der Personaleinsatzplanung müssen grundlegende Veränderungen im Lohn- und Gehaltsgefüge auch in die betriebswirtschaftliche Kalkulation einbezogen werden. Speisen- und Getränkekarten sowie Nächtigungspreise sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, um die gestiegenen Personalkosten durch eine angepasste Preisgestaltung auszugleichen. Es ist darauf zu achten, dass kalkulatorische Stundensätze stets auf dem neuesten Stand sind, damit schnell auf Änderungen reagiert werden kann.
# Fazit
Die steigenden Personalkosten erfordern eine noch genauere Planung und mehr Flexibilität hinsichtlich des Personaleinsatzes. Durch eine gezielte Durchrechnung der Arbeitszeit können die Auswirkungen von Spitzenzeiten und ruhigeren Wochen effektiv ausgeglichen werden. Gleichzeitig sollte die betriebswirtschaftliche Kalkulation an die gestiegenen Löhne und Gehälter angepasst werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
Ihr Fidas Team