Steiermark: Neue Regelungen im Kollektivvertrag für 2024

Nach intensiven Verhandlungen zwischen der Ärztekammer und der GPA konnten für die Angestellten in Ordinationen neue Kollektivvertragsregelungen für 2024 erzielt werden. Die Anpassungen betreffen unter anderem Mindestgehälter, IST-Gehälter und steuerbegünstigte Einmalzahlungen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

# Gehaltsanpassungen und Prämienregelungen

  • Erhöhung der Mindestgehälter: Ab dem 1. Oktober 2024 werden die Mindestgehälter aller Berufsgruppen um einen Fixbetrag von EUR 150,00 brutto (für Vollzeitbeschäftigung) erhöht.

Die Anpassung erfolgt anteilig entsprechend dem Arbeitszeitausmaß.

Anpassung der IST-Gehälter: Die IST-Gehälter werden ebenfalls ab dem 1. Oktober 2024 um EUR 75,00 brutto (für Vollzeitbeschäftigung) angehoben. Die Anpassung erfolgt anteilig entsprechend dem Arbeitszeitausmaß.

Bereits freiwillig gewährte Gehaltserhöhungen im Jahr 2024 können auf diesen Betrag angerechnet werden.

  • Mitarbeiterprämie: Anstelle der notwendigen Gehaltsanpassung (lt. neuer Kollektivvertragsregelung) für das Jahr 2024 und einer damit notwendigen Gehaltsneuberechnung für die Monate Jänner bis September 2024 kann zur Abgeltung für diesen Zeitraum für alle Berufsgruppen eine einmalige, steuerbegünstigte Mitarbeiterprämie in Höhe von mindestens EUR 500,00 (bei Vollzeitbeschäftigung; Aliquotierung nach dem Arbeitszeitausmaß und der Dauer der Betriebszugehörigkeit) gewährt werden. Im Jahr 2024 bereits freiwillig geleistete Einmalzahlungen können darauf angerechnet werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine einmalige steuerbegünstigte Prämie von bis zu EUR 3.000,00 zu gewähren, unabhängig von bereits gezahlten Prämien.

  • Gefahrenzulage: Es wird keine Erhöhung der Gefahrenzulage vorgenommen.

Gültigkeit: Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

# Zusammengefasst

Die wichtigsten Neuerungen des Kollektivvertrags betreffen Erhöhungen der Mindestgehälter und der IST-Gehälter um einen Fixbetrag rückwirkend ab Jänner 2024. Eine Nachzahlung für die notwendige Gehaltsanpassung für Jänner bis September 2024 kann durch eine Einmalprämie abgegolten werden. Steuerbegünstigte Mitarbeiterprämien bis zu EUR 3.000,00 können für das Jahr 2024 gewährt werden.

Ihr Fidas - Ärzte Team