SPARPAKET / KONSOLIDIERUNGSPAKET
Das Sparpaket, tituliert als „Konsolidierungspaket 2012-2016"; soll 70 % über Einsparungen und 30 % über neue Steuern finanziert werden. In wie weit sich durch die Gesetzwerdung noch Änderungen ergeben, bleibt abzuwarten.
Die wohl wichtigsten Punkte im Bereich der Steuern und Pensionen lassen sich hierbei wie folgt zusammenfassen:
Pensionen und Arbeitsmarkt
Für Pensionisten wird es keine Nulllohnrunden, dafür aber geringere Pensionsanpassungen geben: für 2013 1 % und für 2014 0,8 % weniger.
Für die noch im Arbeitsleben Stehenden wird das faktische Pensionsantrittsalter nachhaltig erhöht. Als erstes ist anzuführen, dass das Antrittsalter für die Korridor-Frühpensionen mit 62 Jahren zwar bestehen bleibt, es werden zukünftig jedoch 40 statt bisher 37,5 Jahre benötigt, um den vorzeitigen Ruhestand genießen zu können. Hier kann sich der Pensionsantritt nach hinten verschieben. Der gleiche Effekt wird durch das einheitliche System des Pensionskontos eintreten, womit das faktische Pensionsantrittsalter nachhaltig erhöht wird.
Der Pensionsversicherungsbeitrag für Selbständige wird auf 18,5% angehoben. Bei den Bauern wird der Pensionsversicherungsbeitrag auf 16% und zusätzlich der Hebesatz bei der Grundsteuerbemessung von 400% auf 700% angehoben. Die Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird einmalig um EUR 90,00 erhöht.
Betroffen sind somit sowohl Bezieher von Pensionen als auch jene, die noch auf die Pension hinarbeiten.
Zukünftig soll es eine Gebühr bei arbeitgeberbedingter Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung) geben. Hier soll es zu einer „Manipulationsgebühr" in Höhe von € 110,00 pro Kündigung eines Arbeitnehmers kommen.
Diese Gebühr trifft somit nur die Unternehmer.
Förderungen
Die staatlich gestützten Prämienbegünstigungen für die Privatvorsorge und das Bausparen werden ab 2013 halbiert. Beim Bausparen wird somit die maximale Bausparprämie von derzeit € 36,00 auf € 18,00 halbiert. Bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird befristet bis 2016 die Prämie von 5,5 % auf 2,75 %, also von derzeit € 198,00 auf € 99,00 reduziert.
Betroffen sind somit alle, die einen Bausparvertrag ansparen und/oder in die begünstigte Zukunftsvorsorge einzahlen.
Änderungen im Steuersystem
Hier wird von der Regierung argumentiert, dass Steuerschlupflöcher geschlossen wurden und soll dies durch folgende Punkte in Angriff genommen werden:
Streichung der Spekulationsfrist beim Verkauf von Immobilien
Die Spekulationsfrist bei Veräußerung von Immobilien wird abgeschafft. Derzeit beträgt die Spekulationsfrist auf Immobilien im Privatbesitz 10 Jahre. Dies bedeutet, dass der Verkauf einer Immobilie im Privatbereich ab dem zehnten Jahr steuerfrei möglich war. Wie bisher bleiben Hauptwohnsitze von der steuerlichen Regelung ausgenommen.
Der Wertzuwachs aus dem Verkauf von Immobilien wird zukünftig mit 25 % besteuert. Die neue Regelung gilt jedoch nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für den betrieblichen Bereich. Die Spekulationssteuer betrifft alle Immobilien, die nach 1. April 2002 gekauft wurden. Hinzu kommt noch, dass auch Immobilien vor dem 1. April 2002 besteuert werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es im Vorfeld eine Umwidmung gegeben hat, dann fallen 15 % vom Verkaufspreis an, bei Verkäufen ohne Umwidmung werden 3,5 % vom Verkaufspreis fällig. Die 3,5 % kommen somit zu der derzeitigen Grunderwerbsteuer mit ebenfalls 3,5 % hinzu. Die Regelung sieht einen zusätzlichen Inflationsabschlag nach 10 Jahren vor, damit soll die Substanzbesteuerung vermieden werden.
Es gilt zu beachten, dass bei der Besteuerung von vor dem 1. April 2002 erworbenen Immobilien als Basis der Verkaufspreis herangezogen wird und nicht, wie bei der neuen Spekulationssteuer (25 %) vom Gewinn.
Betroffen hiervon sind somit alle Personen und Unternehmer, die ab 1. April 2012 Immobilien, Häuser, Grundstücke usw. verkaufen. Die Grundsteuer wird nicht erhöht, ebenso bleibt die Grunderwerbsteuer gleich.
Streichung des Vorsteuerabzuges bei Errichtung von Immobilien
Im Bereich des Vorsteuerabzuges bei Immobilien soll der Vorsteuerabzug nur mehr jenen Vermietern zustehen, bei denen der Mieter voll vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dies betrifft hauptsächlich Vorsorgewohnungen, bei denen der Mieter die Räumlichkeiten als Wohnung nutzt und dadurch der Vermieter nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dies gilt für Mietverhältnisse, die ab 1. Mai 2012 abgeschlossen werden.
Darüber hinaus werden auch sämtliche Mietkaufoptionen zukünftig steuerlich schlechter gestellt werden.
Weiters soll der Beobachtungszeitraum für die Vorsteuerrückzahlung von Unternehmern, die Gebäude mit Vorsteuerabzug später privat verwenden, verlängert werden. Bis dato betrug der Zeitraum 10 Jahre, was bedeutete, dass eine Verwendung innerhalb von 10 Jahren zu einer teilweisen Zurückzahlung der erhaltenen Vorsteuer führte. Zukünftig wird der Zeitraum von 10 Jahren auf 20 Jahre ausgedehnt.
Hiervon sind Vorsorgemodelle ebenso betroffen wie Vermietungen an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer (zB.Banken, Versicherungen, Ärzte, Gemeinden)
Solidarbeitrag
Die Solidarabgabe, die bis 2016 befristet ist, trifft Angestellte, welche einen Jahresbruttobezug von über € 186.000,00 beziehen. Bei Unternehmern liegt die Grenze bei einem Gewinn von € 175.000,00.
Der Solidarbeitrag von Angestellten betrifft die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes, das derzeit nur mit 6 % belastet wird. Zukünftig soll ab einem Einkommen von € 186.000,00 brutto im Jahr der darüber liegende Monatsbetrag mit 27 % besteuert werden. Ab € 361.000,00 wird der Prozentsatz auf 35,75 % erhöht und beträgt ab € 594.000,00 50 %. Bei Unternehmern wird der 2010 eingeführte Gewinnfreibetrag bei einem Gewinn in Höhe von € 175.000,00 pro Jahr von 13 % auf 7 % gekürzt. Ab € 350.000,00 Gewinn beträgt der Gewinnfreibetrag nur mehr 4,5 % statt 13 % und entfällt ab einem Gewinn von € 580.000,00 komplett.
Laut Angaben der Regierung sind ca. 20.000 Personen mit einem monatlichen Einkommen/Gewinn von mehr als EUR 13.200,00 betroffen.
Zusammenfassung
Den durchschnittlichen Österreicher, der lt. Statistik auf ein Bruttojahreseinkommen von € 24.500,00 kommt, wird vermutlich die Bausparprämie ebenso treffen wie die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge.
Des Weiteren werden Immobilienveräußerungen zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen, wenn diese Immobilien nicht der Hauptwohnsitzbefreiung unterliegen. Hierbei bleibt abzuwarten, ob diese Steuer auch auf Mieten Auswirkungen haben wird und zwar dann, wenn der Vermieter diese neue Steuer in die Miete einkalkuliert.