18.09.2026

Sonderausgaben 2026

Welche Aufwendungen können für das Jahr 2026 als Sonderausgaben abgesetzt werden?

  • Renten und dauernde Lasten
  • Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Beiträge zu Kirchen- und Religionsgemeinschaften bis max. € 1.000. Die Beiträge werden automatisch dem Finanzamt gemeldet und müssen grundsätzlich nicht in der Steuererklärung erfasst werden.
  • Steuerberatungskosten sind als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit sie nicht bereits als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden können.
  • Spenden an spendenbegünstigte Organisationen gemäß § 4a EStG sowie an gesetzlich begünstigte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Museen, freiwillige Feuerwehren oder Bildungseinrichtungen) werden grundsätzlich elektronisch dem Finanzamt gemeldet und automatisch in der Veranlagung berücksichtigt.
  • Verlustvortrag bei betrieblichen Einkünften
  • Kosten für thermisch-energetische Sanierung und Heizkesseltausch, vorausgesetzt: Antrag auf Förderung nach Umweltförderungsgesetz, Einwilligung zur Datenübermittlung ans Finanzamt, mindestens € 4.000 (für Sanierung) oder € 2.000 (für Heizungstausch) netto investiert und förderfähig
    • € 800 jährlich als Pauschale, wenn sowohl saniert als auch Heizung getauscht wurde
    • € 400 jährlich bei nur einer dieser zwei Investitionen
    • Anerkennung über fünf Jahre, bei weiterer Investition innerhalb dieser Zeit bis zu zehn Jahre insgesamt.

      Die Berücksichtigung erfolgt als Sonderausgabenpauschale und setzt eine entsprechende Bundesförderung voraus.

Hinweis: Begräbnis-, Krankheits- oder Pflegekosten stellen grundsätzlich keine Sonderausgaben dar, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.