Smart investieren – doppelt profitieren
Investitionen sind das Rückgrat eines jeden erfolgreichen Unternehmens. Sie sichern Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Neben der wirtschaftlichen Notwendigkeit spielt auch die steuerliche Planung eine entscheidende Rolle. Wer gezielt investiert, kann seine Steuerlast durch steuerliche Begünstigungen deutlich senken. Gerade jetzt zahlt sich Investieren besonders aus: Durch eine Gesetzesänderung zum Investitionsfreibetrag (IFB) werden Investitionen ab November 2025 bis Ende 2026 noch stärker steuerlich gefördert. Der IFB wird von bisher 10 % bzw. 15 % auf 20 % bzw. 22 % erhöht – ein kräftiger Impuls, um Unternehmen zu motivieren, geplante Anschaffungen vorzuziehen und neue Projekte umzusetzen.
# Investitionsfreibetrag (IFB): Zukunftsbonus für Unternehmen
Der Investitionsfreibetrag fördert betriebliche Anschaffungen oder Herstellungen von abnutzbaren Anlagegütern. Unternehmen können 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen – bei klimafreundlichen Investitionen sogar 15 %.
Begünstigt sind insbesondere Investitionen, die auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ausgerichtet sind. Laut der Öko-IFB-Verordnung zählen dazu unter anderem:
- Emissionsfreie Fahrzeuge (z. B. E-Autos, E-Nutzfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor)
- E-Ladestationen, sofern der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik, Biomethan)
- Stromspeicheranlagen zur Speicherung erneuerbarer Energie
- Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme- oder Kälteanlagen
- Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von grünem Wasserstoff
- Fahrräder und E-Bikes, auch Transport- oder Spezialräder
# Gesetzesänderung – Investitionsfreibetrag 2025
Um die Konjunktur zu stärken und Investitionen in den kommenden Monaten anzukurbeln, hat die Bundesregierung eine temporäre Anhebung des IFB beschlossen:
Für Investitionen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie im gesamten Jahr 2026 soll der Freibetrag deutlich erhöht werden.
- Der IFB steigt von bisher 10 % auf 20 %,
- Der Öko-IFB (für klimafreundliche Investitionen) wird von 15 % auf 22 % angehoben.
- Wie bisher sind maximal Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr begünstigt.
# Wichtige Voraussetzungen für den IFB
- Der IFB ist nur bei betrieblichen Einkunftsarten anwendbar (Betriebsvermögensvergleich oder E/A-Rechnung).
- Nutzungsdauer: mindestens vier Jahre. Wird das Wirtschaftsgut vor Ablauf dieser Frist verkauft oder entnommen, ist der IFB nachzuversteuern.
Nicht begünstigt sind u. a.:
- Wirtschaftsgüter, die für den Gewinnfreibetrag genutzt werden
- Gebrauchte oder geringwertige Wirtschaftsgüter
- Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern
Ein Vorteil ist, dass der IFB die Abschreibung nicht beeinträchtigt – er ist ein zusätzlicher Steuerbonus. Er kann auch bei degressiver Abschreibung oder zusätzlich zur Forschungsprämie beansprucht werden.
# Gewinnfreibetrag (GFB): Steuerersparnis durch Investitionen
Neben dem IFB steht Unternehmen und Selbstständigen auch der Gewinnfreibetrag zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, einen Teil des Gewinns steuerfrei zu stellen – sofern in bestimmte begünstigte Anlagegüter oder Wertpapiere investiert wird.
Der GFB steht Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und Bilanzierern zu und gliedert sich wie folgt:
- 15,0 % bis zu einem Gewinn von EUR 33.000,-
- 13,0 % für den Gewinnteil zwischen EUR 33.000,- und EUR 178.000,-
- 7,0 % für den Gewinnteil zwischen EUR 178.000,- und EUR 353.000,-
- 4,5 % für den Gewinnteil zwischen EUR 353.000,- und EUR 583.000,-
Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt EUR 46.400,-.
Bei einem Spitzensteuersatz von 50 % kann dies eine Steuerersparnis von bis zu EUR 23.200,- bedeuten – eine attraktive Möglichkeit, liquide Mittel sinnvoll zu reinvestieren.
# IFB und GFB – Kombination mit Strategie
Beide Instrumente können kombiniert werden, jedoch nicht für dasselbe Wirtschaftsgut. Eine strategische Kombination ist jedoch häufig steuerlich optimal:
Beispielsweise kann der GFB für Wertpapier- oder Gebäudeinvestitionen genutzt werden, während der IFB bei Maschinen- oder Energieinvestitionen zum Einsatz kommt. So lässt sich die Steuerbelastung breit streuen und optimal ausnutzen.
# Praxis-Tipp der Fidas Steuerberatung
- Prüfen Sie geplante Investitionen bereits vor dem Jahresende – insbesondere im Hinblick auf Lieferzeitpunkte und Nutzungsdauer.
- Achten Sie auf die Abgrenzung zwischen GFB und IFB, um Doppelnutzungen zu vermeiden.
- Dokumentieren Sie bei Öko-Investitionen die Erfüllung der Förderkriterien (z. B. Nachweise über Stromherkunft, Umweltzertifikate, Plausibilisierung durch Sachverständige).
- Planen Sie Investitionen mit langfristigem Nutzen – steuerliche Vorteile sollten wirtschaftlicher Vernunft folgen, nicht umgekehrt.
# Fazit
Investieren Sie zukunftsorientiert – ökologisch, digital und steuerlich klug. Mit dem richtigen Einsatz von Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag lassen sich nachhaltige Investitionen doppelt lohnend gestalten.
Ihr Fidas-Team unterstützt Sie gerne bei der optimalen Planung, Berechnung und Umsetzung Ihrer Investitionsstrategie.