Sind Ihre Mitarbeiter Katastrophenhelfer?

Überflutungen, Stürme, Murenabgänge – Meldungen über Naturkatastrophen beherrschen die Schlagzeilen. An dieser Stelle möchten wir ein herzliches Dankeschön an die unzähligen freiwilligen Helfer aussprechen, die bei Katastropheneinsätzen uneigennützig mit anpacken. Viele helfen in ihrer Freizeit oder nehmen sich extra Urlaub. Doch auch Sie als Arbeitgeber können Ihre Mithilfe leisten, indem Sie Ihren engagierten Mitarbeitern bezahlt freigeben. Dafür gibt es eine Einsatzprämie in Höhe von EUR 200,00 pro Tag und Mitarbeiter.

# Die Einsatzprämie

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern für den Einsatz als freiwillige Helfer bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen bezahlt freigeben, können einen Bonus („Einsatzprämie“) in Höhe von EUR 200,00 pro Tag und Mitarbeiter beantragen. Der Bonus ist ein pauschaler Ausgleich für den Entgeltfortzahlungsaufwand des Arbeitgebers und wird aus dem Katastrophenfonds finanziert. Die Regelung ist für jene Arbeitnehmer anwendbar, die entweder a. bei einem Großschadensereignis als freiwillige Mitglieder einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr im Einsatz sind oder b. bei einem Bergrettungseinsatz als Mitglied der Bergrettung mitwirken. Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf die Dienstfreistellung, diese kann vom Arbeitgeber auch abgelehnt oder in nur geringem Ausmaß genehmigt werden. Es ist möglich eine Vereinbarung für künftige Einsätze mit Mitarbeitern zu treffen, welche bei Hilfsorganisationen regelmäßig tätig werden. Da Katastropheneinsätze nicht planbar sind, kann die Zustimmung jedoch auch im Nachhinein erfolgen. In der Praxis wird die Zustimmung meist via Whatsapp oder telefonisch eingeholt und nachträglich schriftlich festgehalten.

#Ablauf der Dienstfreistellung und Bonusbeantragung

  1. Abklärung und Vereinbarung über die Dienstfreistellung:Der Arbeitgeber klärt mit seinen Arbeitnehmern ab, ob und in welchem Ausmaß eine Freistellung gewährt wird. Der Arbeitgeber kann dazu nicht gezwungen werden, die Gewährung einer Freistellung ist Vereinbarungssache. Es empfiehlt sich, schriftliche Vereinbarungen zu treffen, wobei diese entweder im Voraus schon für künftige Anlassfälle oder jeweils individuell aus Anlass konkreter Einsätze abgeschlossen werden können.
  2. Bestätigung der Einsatzorganisation: Der Arbeitnehmer hat nach jedem Einsatz eine Bestätigung der betreffenden Einsatzorganisation beizubringen, aus der hervorgeht, dass er Mitglied bei dieser Organisation ist und beim Großschadens- oder Bergrettungseinsatz teilgenommen hat.
  3. Antragstellung für den Bonus:Der Arbeitgeber bringt den Bonusantrag für den konkreten Einsatz beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes ein, in dem der Einsatz stattgefunden hat. Dem Antrag ist die Bestätigung der Einsatzorganisation beizulegen.
Euer Fidas Team
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