Sicher durchstarten: Präventivdienst der AUVA im Überblick
Die Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen, mit neuen Technologien, Trends und gesetzlichen Bestimmungen. Dies umfasst auch die gesetzliche Pflicht, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten, was insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) eine Herausforderung darstellt. Der Präventivdienst der AUVA (AUVAsicher) bietet in diesem Zusammenhang eine wertvolle Lösung, die einerseits den bürokratischen Aufwand reduziert und andererseits den bestmöglichen Schutz der Mitarbeiter gewährleistet.
# Was ist der Präventivdienst der AUVA?
Der Präventivdienst der AUVA bietet Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern die Möglichkeit, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung kostenlos im Rahmen von Betriebsbegehungen in Anspruch zu nehmen. Dieses Angebot gilt jedoch nur, wenn die Gesamtzahl der Arbeitnehmer österreichweit 250 nicht überschreitet.
Die Berechnung der Arbeitnehmerzahl erfolgt anhand des Jahresdurchschnitts. Dabei werden alle Arbeitnehmer berücksichtigt, die nicht nur kurzfristig, vorübergehend oder fallweise beschäftigt sind, sowie urlaubs- oder krankheitsbedingt abwesende Mitarbeiter und Saisonarbeitskräfte. Auch überlassene Arbeitskräfte zählen zum Betrieb.
Wichtig: Auch Teilzeitbeschäftigte zählen bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl voll mit!
# Häufigkeit der Begehungen:
- Für Arbeitsstätten mit bis zu 10 Arbeitnehmern: mindestens einmal alle 2 Kalenderjahre.
- Für Arbeitsstätten mit bis zu 10 Arbeitnehmer, bei denen ausschließlich Büroarbeitsplätze oder Arbeitsplätze mit ähnlichen Gefährdungen und Belastungen vorgesehen sind: alle 3 Kalenderjahre.
- Für Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitnehmer: mindestens einmal jährlich.
In der Regel nehmen die Arbeitgeber diese Einstufung selbst vor. Arbeitsinspektorate sollen jedoch hierbei aktiv beratend zur Seite stehen.
Zusätzlich sind weitere Begehungen nach Bedarf erforderlich, zum Beispiel:
- nach Arbeitsunfällen,
- bei der Anschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
- bei der Einführung oder Anpassung von Arbeitsverfahren,
- bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe,
- zur Identifikation und Bewertung von Gefahren,
- zur Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung.
# Voraussetzungen und Antragstellung:
Damit eine Begehung durch ein Präventionszentrum der AUVA erfolgen kann, muss ein Antrag vom Arbeitgeber gestellt werden. Dies sollte idealerweise in Form eines (eingeschriebenen) Anforderungsschreibens erfolgen, um im Falle einer Kontrolle durch die Arbeitsinspektion abgesichert zu sein.
Das Formular zur Beantragung einer Begehung kann direkt bei den zuständigen Kammerstellen (Innungen, Sparten) angefordert oder auf der AUVA-Homepage heruntergeladen werden: AUVAsicher Anmeldung | Präventionsbetreuung für Kleinbetriebe
# Wichtige Tipps für KMU:
- Präventivdienste der AUVA nutzen: Um der gesetzlichen Pflicht der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung nachzukommen, sollten Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern die kostenlosen Präventivdienste der AUVA in Anspruch nehmen.
- Dokumentation beachten: Auch wenn die AUVA-Präventivdienste die Betreuung übernehmen, bleibt die Verantwortung der Arbeitgeber für die Gefahrenbeurteilung und -dokumentation bestehen.
- Regelmäßige Begehungen durchführen: Es ist wichtig, dass die Begehungen regelmäßig und gewissenhaft durchgeführt und dokumentiert werden.
# Fazit
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gehört zu den grundlegenden Verpflichtungen jedes Arbeitgebers, auch für Klein- und Mittelbetriebe. Durch die Inanspruchnahme der Präventivdienste der AUVA können diese Anforderungen auf einfache und kostengünstige Weise erfüllt werden.
Ihr Fidas Team