Schon wieder Lockdown - und jetzt?
"Alle Jahre wieder..." - Leider meinen wir nicht das bekannte Weihnachtslied, sondern den Lockdown. Fast könnte man nämlich meinen, dass er schon ein fixer Bestandteil der Winterzeit ist. Denn am Freitag wurde der 4. Lockdown beschlossen und Gastronomie, Handel, Kultur müssen wieder schließen. Was bedeutet das nun konkret für Sie?
In diesem Newsletter erfahren Sie:
- Allgemeines zum Lockdown
- Welche finanziellen Hilfsmaßnahmen gibt es jetzt für Sie?
- Personalmaßnahmen: 3 (rasche) Alternativen zur Kurzarbeit
- Möglich bei mindestens 40% Umsatzeinbruch zum Vergleichsmonat 2019
- Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche
- Maximaler Auszahlungsbetrag von 80.000 EUR pro Kalendermonat / Anrechnung Kurzarbeitsbeihilfe
- Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung: ab 16. Dezember 2021
- Möglich bei mindestens 40% Umsatzeinbruch zum Vergleichsmonat 2019
- Ersatzrate: 70-90% des Verlustes
- Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
- Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022
- Beantragung: ab Anfang 2022 (Details noch offen)
- Möglich bei mindestens 40% Einkommensrückgang bzw. dann, wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können
- Ersatzrate: 80% zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommens-Entgangs
- Maximaler Betrag: 2000 Euro, Mindestbetrag 600 Euro
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung: Details noch offen