Schließfächer <br>Kontenregister

Schließfächer nun auch im KONTENREGISTER ersichtlich

# Wir erinnern uns Im Zuge der Steuerreform wurde im Jahr 2016 ein zentrales Kontenregister eingeführt. Praktischerweise haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Abgabenbehörden die Möglichkeit, Kontenregisterabfragen durchzuführen und Konteneinschau zu nehmen. Damit soll vor allem ein Beitrag zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung, zur Steuergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung geleistet werden.  # Welche Daten sind im Kontenregister enthalten?
  • Girokonten
  • Bausparkonten
  • Kredit- und Zahlungskonten
  • Sparbücher
  • Wertpapier-Depots
# NEU seit 2021
  • Schließfächer aller Unternehmen und aller Privatpersonen bei einem in Österreich tätigen Kredit- oder Finanzinstitut.
# Definition Schließfach Als Schließfächer gelten dabei Schließfächer, die hohen Sicherheitsstandards durch Zugangsbeschränkungen unterliegen und zum Zweck der Verwahrung von Wertgegenständen auf unbefristete Zeit oder für die Dauer von mindestens einer Woche auf der Grundlage von Verträgen oder Nutzungsvereinbarungen von Kreditinstituten und gewerblichen Schließfachanbietern vermietet werden. # Einsichtnahme in das Kontenregister versus Konteneinschau Bei der Einsichtnahme in das Kontenregister  sind nur Informationen über äußere Kontodaten, wie etwa die Konto- bzw. Depotnummer und die Bezeichnung des Kontos (Giro-, Einlagen-, Depot- oder Bausparkonto), der Tag der Eröffnung und der Auflösung, bei Schließfächern der Beginn und die Dauer des Mietzeitraums oder der Kontoinhaber ersichtlich. Nicht enthalten sind Kontostände und Bewegungen auf dem Konto selbst. Diese sind erst bei einer richterlich genehmigten Konteneinschau etwa im Zuge von gerichtlichen Strafverfahren, von Finanzstrafverfahren sowie von einem abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren ersichtlich. # Wer darf das Kontenregister einsehen?
  • Staatsanwaltschaft
  • Strafgerichte
  • Finanzstrafbehörden
  • Abgabenbehörden
  • Bundesfinanzgericht
Über jede erfolgte Einsichtnahme durch die Abgabenbehörden in das Kontenregister wird der Abgefragte über FinanzOnline informiert (nicht jedoch bei Abfragen durch Finanzstrafbehörden, Staatsanwaltschaften, Strafgerichte etc.). # Tipp Um zu überprüfen, welche Daten im Kontenregister gespeichert sind, empfiehlt es sich, über Ihren persönlichen FinanzOnline-Zugang eine Abfrage im Kontenregister vorzunehmen. Sollten die dort ersichtlichen Daten nicht korrekt sein, sollte eine Bearbeitung oder Änderung der Daten, welche nur mittelbar über die konten- bzw. depotführende Bank erfolgen kann, veranlasst werden. Bei Fragen dazu unterstützen wir Sie gerne.