Rückerstattung ausländischer Quellensteuer
So schnell kann’s gehen und man schlittert in eine Doppelbesteuerung: Erträge aus ausländischen Wertpapieren unterliegen der österreichischen Einkommensteuer. Zusätzlich darf auch der ausländische Staat besteuern. Diese doppelte Steuerbelastung kann zum Glück minimiert werden. #steuernsparen
Die nach Anrechnung auf die KESt verbleibende Quellensteuerbelastung beträgt EUR 200,00 (tatsächlich einbehaltene Quellensteuer in Höhe von EUR 350,00 abzüglich anrechenbare Quellensteuer in Höhe von EUR 150,00 = EUR 200,00). Die Steuerbelastung nach Rückerstattung beträgt EUR 275,00 und entspricht der österreichischen KESt.
# Einkommensteuer und Quellensteuer
Erträge aus ausländischen Wertpapieren eines in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen unterliegen der österreichischen Einkommensteuer. Dies ist unabhängig davon, ob die Wertpapiere in einem in- oder ausländischen Bankdepot gehalten werden. Leider besteuert in der Regel auch der ausländische Staat diese Erträge. In Summe ergibt sich somit eine nicht unbeträchtliche Steuerbelastung. In der Schweiz beispielsweise in der Höhe von 35%. Wir können Ihnen helfen die sogenannte Quellensteuer zu minimieren.# 1. Anrechnung
Die Steuerbelastung auf Wertpapiererträge lässt sich mittels Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die inländische Kapitalertragsteuer (kurz „KESt“) reduzieren. Dies wird in der Regel von einer österreichischen Depotbank durchgeführt. Im Regelfall kann die inländische Depotbank jedoch nur 15 Prozentpunkte der ausländischen Quellensteuer auf die inländische KESt anrechnen. Dies ist auch nur dann möglich, wenn die Kapitalerträge durch eine inländische Bank zufließen. Kommt es zu keiner Anrechnung, weil die Kapitalerträge durch eine ausländische Bank zufließen, kann die Anrechnung auch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren beantragt werden.# Rückerstattungsantrag
Es verbleibt eine steuerliche Mehrbelastung im Ausland da nur 15 Prozentpunkte angerechnet werden können? Hier besteht die Möglichkeit bei der dortigen Finanzverwaltung eine Quellensteuer-Rückerstattung zu beantragen. Wichtig: die Fristen und Formalitäten unterscheiden sich je Land!# Rechenbeispiel fürs hoffentlich bessere Verständnis
| Dividende aus der Schweiz | EUR 1.000,00 |
| 35 % Schweizer Quellensteuer, durch die Schweizer Gesellschaft einbehalten | EUR -350,00 |
| 27,5 % KESt, von der inländischen Depotbank einbehalten | EUR -275,00 |
| Anrechnung Quellensteuer iHv 15 Prozentpunkten | EUR 150,00 |
| Dividendenauszahlung nach Steuer | EUR 525,00 |