Revolution in der Mutterschutzgesetzgebung: Die Wochengeldfalle wird geschlossen

Gute Nachrichten für berufstätige Mütter in Österreich! Eine lang erwartete Gesetzesnovelle verspricht, die sogenannte "Wochengeldfalle" zu beseitigen und schwangeren Frauen in Elternkarenz ohne Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld finanzielle Sicherheit zu gewähren. Diese willkommene Änderung bringt nicht nur Erleichterung, sondern auch Gerechtigkeit in das System, indem sie die Rechte von Müttern stärkt und für eine gerechtere Behandlung sorgt. Mit der Beseitigung der „Wochengeldfalle“ beweist die Regierung endlich, dass sie schneller handeln kann als ein Kleinkind, das gerade laufen lernt!

# Gesetzesänderung

In Österreich wurde eine wichtige Gesetzesänderung umgesetzt, die schwangere Mütter, die in Karenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr erhalten, vor finanziellen Härten schützen soll. Die sogenannte "Wochengeldfalle" hat lange Zeit für Diskussionen gesorgt, besonders da sie nachweislich gegen EU-Recht verstößt. Der Oberste Gerichtshof hat bereits im August 2022 die rechtliche Schieflage bestätigt (OGH 30.08.2022, 8 ObA 42/22t), nun gibt es eine Lösung in Form eines Sonderwochengeldes.

# Sonderwochengeld

Die betroffenen Frauen sind meist diejenigen, die sich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entschieden haben, welches bis zum ersten Lebensjahr des Kindes ausgezahlt wird, auch wenn sie eine längere gesetzliche Karenz in Anspruch nehmen. Bisher hatten diese Frauen keinen Anspruch auf Wochengeld, wenn während der Elternkarenz ein neues Beschäftigungsverbot aufgrund einer weiteren Schwangerschaft in Kraft trat. Um dieses Problem zu beheben, ist nun eine Gesetzesnovelle geplant, die betroffenen Müttern ein Sonderwochengeld zusichert.

# Bemessungsgrundlage und Dauer

Das Sonderwochengeld soll in Höhe des erhöhten Krankengeldes bemessen werden, basierend auf dem Arbeitsverdienst des Monats vor dem letzten Entgeltanspruch und entspricht 60% des letzten Arbeitsverdienstes vor der ersten Karenz. Wichtig: Besonders zu beachten ist, dass wenn dieser Verdienst im Vorjahr lag, eine Anpassung durch den Krankenversicherungsträger erfolgen muss. Das Sonderwochengeld entspricht dem reguläre Wochengeld in folgendem Zeitraum:

  • für die letzten acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • bis 8 Wochen nach der Geburt. Im Falle eines Kaiserschnittes, einer Frühgeburt bzw. einer Mehrlingsgeburt verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen nach der Geburt.

# Gültigkeit

Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. September 2022 in Kraft treten, also genau ab dem Monat nach dem richtungsweisenden Gerichtsurteil. Sie wird für alle Beschäftigungsverbote gelten, die seitdem begonnen haben.

# Auswirkungen

Diese Änderung wird nicht ohne Auswirkungen auf die Personalverrechnung und die entsprechende Softwareprogrammierung bleiben. In Zukunft könnten spezielle „Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Sonderwochengeld“ erforderlich sein, insbesondere bei rückwirkenden Fällen seit September 2022. Mütter haben bis 30.06.2025 Zeit, einen Antrag auf Sonderwochengeld oder auf Nachbemessung beim zuständigen Sozialversicherungsträger, in der Regel bei der ÖGK, zu stellen. Good to know: Nach dem Sonderwochengeld kann kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen werden!

Ihr Fidas Team