21.10.2026

Registrierkassen aufgepasst: Signaturkarten müssen bis Mai 2027 getauscht werden!

Auch Registrierkassen haben ein Ablaufdatum – zumindest ihre Signaturkarten! Viele Unternehmen müssen die Sicherheitseinheit ihrer Registrierkasse austauschen, damit diese weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die gute Nachricht: Für den Austausch bleibt noch bis zum 21. Mai 2027 Zeit. Doch Achtung: Bei manchen älteren Kassensystemen könnte sogar ein kompletter Kassentausch notwendig werden!

# Warum müssen Signaturkarten ausgetauscht werden?

Registrierkassen müssen gemäß der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, die Barumsätze elektronisch signiert und damit vor nachträglichen Manipulationen schützt.

Aufgrund des Auslaufens der erforderlichen Sicherheitszertifizierungen dürfen bestimmte Signaturkarten künftig nicht mehr verwendet werden. Betroffen sind insbesondere die Kartentypen ACOS-ID 2.1 und ATOS CardOS 5.3.

Die Zertifizierung der ACOS-ID 2.1 ist aufgrund einer Sicherheitslücke bereits im Juni 2025 ausgelaufen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat jedoch eine Übergangsregelung geschaffen, die eine Weiterverwendung bis zum Austausch ermöglicht. Auch die Zertifizierung der ATOS CardOS 5.3 läuft spätestens im Mai 2027 aus.

Spätestens am 21. Mai 2027 müssen die betroffenen Signaturkarten ausgetauscht und die neuen Karten in Betrieb genommen sein.

# Welche Registrierkassen sind betroffen?

Betroffen sind vor allem Registrierkassen mit physischen Signaturkarten, die vor Sommer 2025 angeschafft wurden.

Nicht betroffen sind hingegen:

  • Neuere Signaturkarten des Typs ACOS-ID 4.1, die seit Sommer 2025 ausgegeben werden.
  • Registrierkassen mit Online- oder HSM-Signaturlösungen, wie sie häufig bei cloudbasierten Kassensystemen zum Einsatz kommen.

Wichtig: Entscheidend ist nicht das auf der Signaturkarte angegebene Ablaufdatum, sondern die Zertifizierung des jeweiligen Kartentyps. Auch eine vermeintlich noch gültige Karte kann daher ausgetauscht werden müssen.

Achtung: Manchmal muss sogar die ganze Registrierkasse getauscht werden!

Bei bestimmten älteren Kassensystemen reicht ein einfacher Kartentausch möglicherweise nicht aus. Insbesondere einige Registrierkassen mit der sogenannten CleanCash-Fiskalbox sind technisch nicht mit den neuen Signaturkarten kompatibel.

In diesen Fällen kann die Anschaffung einer neuen Registrierkasse erforderlich werden. Eine frühzeitige Abklärung mit dem Kassenanbieter ist daher besonders wichtig.

# Was ist beim Austausch zu beachten?

Der Austausch sollte gemeinsam mit dem Registrierkassenanbieter durchgeführt werden. Dabei sind folgende Schritte notwendig:

  1. Prüfen, welcher Signaturkartentyp verwendet wird.
  2. Falls erforderlich, eine neue, gesetzeskonforme Signaturkarte beschaffen und installieren.
  3. Die bisherige Signaturkarte in FinanzOnline außer Betrieb nehmen.
  4. Die neue Signaturkarte in FinanzOnline registrieren und in Betrieb nehmen.

Die Registrierkasse selbst muss beim bloßen Kartentausch nicht abgemeldet oder neu registriert werden. Auch eine zusätzliche Sicherung des Datenerfassungsprotokolls ist allein aufgrund des Kartentausches nicht erforderlich.

# Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Wer nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin eine nicht mehr zulässige Signaturkarte verwendet, riskiert, dass seine Registrierkasse nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Bei Verstößen gegen die Registrierkassenvorschriften können gemäß § 51 Abs. 1 lit. c Finanzstrafgesetz Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro drohen. Zudem kann die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen infrage gestellt werden.

# Unser Fidas-Tipp: Lieber jetzt tauschen als später ärgern!

Auch wenn bis Mai 2027 noch etwas Zeit bleibt, empfehlen wir, bereits jetzt Kontakt mit Ihrem Registrierkassenanbieter aufzunehmen. Lassen Sie prüfen, ob Ihre Signaturkarte betroffen ist und ob Ihre Registrierkasse weiterhin verwendet werden kann.

Nutzen Sie gegebenenfalls ein ohnehin geplantes Softwareupdate, um den Kartentausch gleich mitzuerledigen. So vermeiden Sie mögliche Lieferengpässe und unnötigen Zeitdruck.

Denn eines ist sicher: Am 21. Mai 2027 sollte nicht nur Ihre Registrierkasse funktionieren, sondern auch die richtige Signaturkarte darin stecken!

Ihr FIDAS-Team