Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes

Sie haben einen qualifizierten Mitarbeiter in Aussicht, doch dieser hadert mit dem Jobwechsel da er Ausbildungskosten zurückzahlen müsste?   Unser Tipp: Sämtliche Voraussetzungen prüfen, dann könnte der neue Arbeitgeber die Aus- und Fortbildungskosten ersetzen, ohne dass dies der Lohnsteuer unterliegt. #Lohnsteuerbefreiung 

# Befreiung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit bei der Bezahlung eines Ausbildungskostenersatzes von der Lohnsteuerfreiheit ausgegangen werden kann:  
  • Neuer Arbeitgeber: 
# Ein nachgewiesenes, betriebliches Interesse an der Ausbildung muss gegeben sein.   # Die tatsächliche Kostentragung der Aus- und Weiterbildungsaufwendungen sowie deren Höhe müssen nachgewiesen werden. 
  • Alter Dienstgeber:  
# Die Rückzahlung der Aus- und Weiterbildungskosten darf beim ehemaligen Arbeitgeber in der Lohn- und Gehaltsverrechnung nicht bereits steuermindernd berücksichtigt worden sein.  
  • Dienstnehmer: 
# Abgabe einer schriftlichen Erklärung, dass die rückgezahlten Aus- und Weiterbildungskosten nicht im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht wurden und diese auch in Zukunft nicht geltend gemacht werden. 

# Hinweis

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der neue Arbeitgeber die Aus- und Weiterbildungskosten ersetzen, ohne dass dieser Vorgang der Lohnsteuer unterliegt. Mangels vorliegenden steuerbaren Arbeitslohns unterbleibt in diesem Fall auch die Belastung durch Lohnnebenkosten.   
Werden die oben genannten Punkte nicht erfüllt, sind die Zahlungen des neuen Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem Ausbildungskostenersatz an den Arbeitnehmer jedenfalls lohnsteuerpflichtig. 

# Dokumentieren

Um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte der neue Arbeitgeber eine möglichst genaue Dokumentation führen.  # Über die von ihm übernommenen Kosten als auch über die bisherige Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung.   # Die Arbeitnehmerveranlagung des Arbeitnehmers sollte auch zu den Unterlagen genommen werden.   Euer Fidas Team