Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes
Sie haben einen qualifizierten Mitarbeiter in Aussicht, doch dieser hadert mit dem Jobwechsel da er Ausbildungskosten zurückzahlen müsste?
Unser Tipp: Sämtliche Voraussetzungen prüfen, dann könnte der neue Arbeitgeber die Aus- und Fortbildungskosten ersetzen, ohne dass dies der Lohnsteuer unterliegt. #Lohnsteuerbefreiung
Werden die oben genannten Punkte nicht erfüllt, sind die Zahlungen des neuen Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem Ausbildungskostenersatz an den Arbeitnehmer jedenfalls lohnsteuerpflichtig.
# Befreiung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit bei der Bezahlung eines Ausbildungskostenersatzes von der Lohnsteuerfreiheit ausgegangen werden kann:- Neuer Arbeitgeber:
- Alter Dienstgeber:
- Dienstnehmer:
# Hinweis
Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der neue Arbeitgeber die Aus- und Weiterbildungskosten ersetzen, ohne dass dieser Vorgang der Lohnsteuer unterliegt. Mangels vorliegenden steuerbaren Arbeitslohns unterbleibt in diesem Fall auch die Belastung durch Lohnnebenkosten.Werden die oben genannten Punkte nicht erfüllt, sind die Zahlungen des neuen Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem Ausbildungskostenersatz an den Arbeitnehmer jedenfalls lohnsteuerpflichtig.