Qualitätsevaluierung: Was Ärzt:innen hierzu wissen müssen

Im Rahmen der Qualitätssicherungsverordnung (QS-VO) sind alle ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen zur Selbstevaluierung verpflichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende Qualitätsstandards systematisch zu überprüfen, zu dokumentieren und weiterzuentwickeln. Für viele Ärzt:innen stellen sich dabei viele offene Fragen. In unserem Beitrag fassen wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Evaluierung zusammen. Damit Sie gut vorbereitet sind – strukturiert, rechtssicher und mit klarem Blick auf das Wesentliche.

# Wer ist betroffen?

Alle niedergelassenen Ärzt:innen – unabhängig von Kassenvertrag, Fachrichtung, Praxisgröße oder Frequenz – sind verpflichtet, die Qualitätsevaluierung im Fünfjahresrhythmus durchzuführen. Auch Wahlärzt:innen sowie in Krankenanstalten eingebettete Privatordinationen unterliegen dieser gesetzlichen Verpflichtung.

Ordinationsgemeinschaften als gesamte sind davon ausgenommen, da sie nicht als Gruppenpraxis im Sinne der Verordnung gelten.

Keine Ausnahme bilden die dahinterstehenden Einzelärzt:innen, die sich zur Ordinationsgemeinschaft zusammengeschlossen haben.

Die Evaluierung wird von der ÖQMed im Auftrag der Österreichischen Ärztekammer durchgeführt und dient der Sicherung sowie Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsqualität. Eine fristgerechte Teilnahme ist verpflichtend – bei Nichteinhaltung drohen Mahnungen oder disziplinäre Maßnahmen.

Woher weiß ich, wann ich an der Reihe bin?

Alle betroffenen Ärzt:innen werden rechtzeitig schriftlich von der ÖQMed über die bevorstehende Evaluierung informiert. Die Einladung enthält alle Fristen sowie eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen.

Hier finden Sie eine kurze Übersicht:

Jahr

Bundesländer

2023

Niederösterreich, Vorarlberg

2024

Steiermark, Salzburg

2025

Kärnten, Burgenland, Tirol

2026

Wien

2027

Oberösterreich + Sammelwelle

# Evaluierung: Schritt für Schritt

Die Selbstevaluierung Ihrer Ordination folgt einem klar strukturierten Ablauf. Ziel ist es, relevante Qualitätskriterien nachvollziehbar zu erfassen – und bei Bedarf gezielt weiterzuentwickeln.

Die einzelnen Schritte im Überblick:

  • Schriftliche Aufforderung zur Teilnahme

Sie erhalten ein eingeschriebenes Schreiben der ÖQMED mit allen Informationen sowie einem Initialpasswort für den Einstieg ins Evaluierungsportal.

  • Durchführung der Selbstevaluierung online

Der Fragebogen ist unter www.oeqmed.at aufrufbar. Der Zugang erfolgt über das Single-Sign-On-System (SSO) der Österreichischen Ärztekammer.

  • Individuell abgestimmter Fragebogen

Basierend auf Angaben zu Fachrichtung, Leistungsspektrum, Behandlungsmethoden und Praxisstruktur werden Ihnen ausschließlich jene Fragen angezeigt, die für Ihre Ordination tatsächlich relevant sind.

  • Bearbeitungsfrist von vier Wochen

Nach Erhalt der Aufforderung haben Sie vier Wochen Zeit, die Selbstevaluierung abzuschließen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, kann eine Vor-Ort-Kontrolle folgen.

  • Automatisierte Auswertung und Rückmeldung

Nach Absenden des Fragebogens erfolgt eine sofortige Auswertung. Sie sehen unmittelbar, ob Mängel vorliegen oder ob Ihre Angaben den Anforderungen entsprechen.

  • Gegebenenfalls Mängelbehebungsauftrag

Sollte die Evaluierung Mängel aufzeigen, erhalten Sie eine konkrete Aufstellung mit Hinweisen zur Behebung. Die Nachbesserung ist in der Regel innerhalb von vier Wochen durchzuführen.

  • Stichprobenartige Kontrolle vor Ort

Eine Auswahl von Ordinationen wird zusätzlich im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle durch ärztliche Qualitätssicherungsbeauftragte besucht. Diese kontaktieren Sie vorab zur Terminvereinbarung.

Zertifikat für ärztliche Qualität

Sobald alle Anforderungen erfüllt sind – entweder direkt oder nach Mängelbehebung – erhalten Sie ein Zertifikat als Nachweis der erfolgreichen Evaluierung.

# Was wird geprüft?

Der Fragenkatalog deckt u. a. folgende Bereiche ab:

  • Hygiene, Notfallausstattung, Brandschutz
  • Patientensicherheit & Dokumentation
  • Datenschutz, Mitarbeiterführung
  • Medikamentenmanagement & Apparateprüfung
  • Barrierefreiheit, Terminorganisation, Kommunikation
  • Qualitätssysteme & CIRSmedical

Je nach Tätigkeitsprofil werden nur die für Ihre Praxis relevanten Fragen angezeigt.

# Evaluierung als Chance nutzen

Die Qualitätsevaluierung ist weit mehr als nur ein behördliches Erfordernis – sie ist ein wertvolles Instrument zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der eigenen ärztlichen Tätigkeit. Richtig genutzt, bringt sie Struktur, Transparenz und ein hohes Maß an Rechtssicherheit in die Abläufe der Ordination. Gleichzeitig stärkt sie das Vertrauen – sowohl im Team als auch bei Patient:innen und Partner:innen im Gesundheitssystem.

Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt und die Evaluierung aktiv angeht, schafft nicht nur Klarheit, sondern positioniert sich auch als moderne, qualitätsorientierte Praxis mit Weitblick.

# Häufig gestellte Fragen

Muss auch eine kleine Wahlarztpraxis ohne Personal evaluieren?
Ja – auch sporadisch betriebene Praxen sind vollständig zur Evaluierung verpflichtet.

Was ist eine „körperbezogene Behandlung“?
Behandlungen mit direktem Kontakt oder potenziell infektiösem Material, z. B. Auskultation, Blutabnahme. Ohne Kontakt spricht man von gesprächsbasierter Behandlung.

Warum wird nach Arzt- und Patiententoilette getrennt gefragt?
Weil in der Personaltoilette zwingend ein Desinfektionsmittelspender vorhanden sein muss. Bei Gemeinschaftstoiletten gelten die strengeren Standards der Arzttoilette.

Was bedeutet „definiertes“ vs. „standardmäßiges“ Leistungsspektrum?
Standardmäßig: alle Leistungen des Fachgebiets werden angeboten.
Definiert: nur ein Teilbereich wird erbracht.

Muss CIRSmedical verpflichtend verwendet werden?
Nein, es genügt, das System zu kennen und ggf. gelegentlich anonym zu nutzen. Eine verpflichtende Meldung besteht nicht.

Was passiert, wenn ich Mängel angeben muss?
Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung zur Mängelbehebung mit vier Wochen Frist. Die Erledigung wird durch Fotos, Rechnungen oder Nachweise belegt.

Wer kontrolliert im Fall einer Stichprobe?
Erfahrene, speziell geschulte ärztliche Kolleg:innen – keine Behördenvertreter:innen. Die Kontrolle erfolgt wertschätzend, fachlich fundiert und auf Augenhöhe.

Welche Konsequenzen drohen bei nicht fristgerechter Behebung?
Dann erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle. Werden Mängel weiterhin nicht behoben, kann dies an den Disziplinaranwalt der Ärztekammer gemeldet werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die ÖQMED empfiehlt eine geordnete Dokumentation in einer „Qualitätsmappe“. Diese enthält u. a.:

  • Hygiene-, Notfall- und Entsorgungspläne
  • Nachweise über Mitarbeiterschulungen
  • Dokumentationen zur Arzneimittel- und Geräteverwaltung
  • Datenschutzvereinbarungen & Auftragsverarbeiterverträge
  • Protokolle über Teambesprechungen, Gefahrenbelehrungen u.v.m.

# Good to know: Waschbeckenpflicht in jedem Behandlungsraum

In jeder Arztpraxis muss jeder Behandlungsraum mit einem eigenen Waschbecken ausgestattet sein – und zwar mit Kalt- und Warmwasseranschluss.

Diese Vorschrift dient der Einhaltung hygienischer Mindeststandards und ist eine verbindliche baulich-betriebliche Anforderung laut den aktuellen Regelungen für die Führung einer Ordination.

Ihr Fidas Team