Prüfungsschwerpunkte durch Finanzpolizei & Finanzamt

Achtung, hier wird geprüft! Die Finanzverwaltung hat darüber informiert, welche Prüfungsschwerpunkte durch Finanzpolizei und Finanzamt in nächster Zukunft zu erwarten sind. Wie können Sie sich auf diese Prüfungen vorbereiten? In unserem Beitrag erfahren Sie mehr dazu! Die Finanz hat darüber informiert, dass folgende Prüfungsschwerpunkte zu erwarten sind:
  • Registrierkassenprüfung
  • COVID-19-Prüfung im Rahmen des CFPG
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
Im Detail bedeutet das:

# Registrierkassenprüfung

Soweit bekannt: Ein Unternehmen, das betriebliche Einkünfte erzielt, muss ab einem Netto-Jahresumsatz von € 15.000,- je Betrieb eine elektronische Registrierkasse nutzen. Dies gilt, sofern die Barumsätze (inklusive Bankomatzahlungen, Kreditkarten) € 7.500,- netto je Betrieb im Jahr überschreiten. Die Finanzpolizei hat dabei vor allem die Monats- und auch die Jahresbelege der Registrierkassen im Fokus! Achtung! Wer hier nicht sorgsam genug ist, kann schnell eine ordentliche Strafe in einer Höhe von bis zu € 5.000,- bekommen! Daher: Stellen Sie sicher, dass Sie die Jahresbelege Ihrer elektronischen Registrierkasse spätestens bis zum 15.02.2023 überprüft haben! #Belegerteilungspflicht – Vergessen Sie nicht, Ihren KundInnen immer einen Beleg zu geben! Auch hier prüft die Finanzpolizei genau – häufig auch mit Mystery Shopping! Hinweis: Die Belegerteilungspflicht gilt übrigens für jeden Unternehmer ab dem ersten Barumsatz (egal, ob Kassenpflicht besteht oder nicht). Ausnahmen gibt es nur für Umsätze im Freien, Hütten-, Buschenschank-, Kantinenumsätze und gewisse Automatenumsätze.  

# COVID-19-Prüfung im Rahmen des COVID-19-Förderungsgesetzes (CFPG)

Förderungsprüfungen (z.B. Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, Ausfallsbonus, Verlustersatz oder Kurzarbeitshilfen) stehen aufgrund der COVID-19-Pandemie ebenfalls im Fokus des Finanzamts. Dabei wird das Finanzamt als Gutachter für die Förderstelle tätig und nicht in ihrer Funktion als Abgabenbehörde. Im Rahmen dieser Förderungsprüfung ist über das Ergebnis eine Schlussbesprechung abzuhalten. In der Niederschrift dieser Schlussbesprechung sollte festgehalten werden, dass im Zuge der CFPG-Prüfung keine Feststellungen getroffen wurden, da ein Prüfgutachten nur dann erstellt wird, wenn fehlerhafte Angaben oder sonstige Umstände entdeckt worden sind, die die Förderstelle zu einer zivilrechtlichen Rückforderung der Förderung veranlassen könnten. Sollte es Feststellungen geben, so hat das Finanzamt ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten hat keinen Bescheidcharakter und kann somit nur in einem Zivilverfahren widerlegt werden.  

# Arbeitszeitaufzeichnungen

Ebenfalls werden regelmäßig die Arbeitszeitaufzeichnungen durch Prüfungsorgane überprüft. Achtung: Bei lückenhaften oder fehlenden Grundaufzeichnungen kann es gemäß Arbeitszeitgesetz bereits bei leichten Übertretungen zu empfindlichen Strafen kommen.  

# Tipps

Es könnte also leicht möglich sein, dass Sie in nächster Zeit das eine oder andere Mal in Ihren Unterlagen blättern müssen. Wir haben hier ein paar hilfreiche Tipps, damit Sie bestens vorbereitet sind, um Ihre Prüfungen ohne Stress und effizient zu meistern:
  • Ordnung halten: Stellen Sie sicher, dass all Ihre Aufzeichnungen und Konten korrekt erstellt, dokumentiert und aufbewahrt sind. Behalten Sie hierbei immer Ihre Unterlagen in Ordnung.
  • Wo habe ich das bloß hingelegt? Halten Sie Ihre Unterlagen stets griffbereit.
  • Lieber einmal nachfragen: Vermeiden Sie das Risiko von Fehlern mit einer professioneller Beratung und Betreuung durch Ihre Fidas-Experten.
 

# Haben Sie Fragen?

Im Falle einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung unterstützen wir Sie gerne. Wir stehen Ihnen für weitere Fragen zu Verfügung. Kontaktieren Sie einfach das Fidas-Team.      
Bildcredits: Foto von Max Fleischmann auf Unsplash: https://unsplash.com/de/fotos/4wcI3YQAWpI