Privatvermögen
Neben den regulären steuerpflichtigen Einkünften sind auch bestimmte Einkünfte aus dem privaten Bereich steuerbar, die steuerrechtlich unter dem Begriff „sonstige Einkünfte“ zusammengefasst werden. Die Bedeutung dieser Einnahmequelle, dessen Steuerpflicht oft nicht bewusst ist, wurde durch aktuelle Entscheidungen aus dem Bundesfinanzgericht und dem Verwaltungsgerichthof wieder in den Vordergrund gerückt.
Sonstige Einkünfte werden in folgende Kategorien unterteilt:
❚ Wiederkehrende Bezüge
❚ Funktionsgebühren
❚ Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen
❚ Spekulationsgeschäfte
❚ Einkünfte aus Leistungen
Dabei ist die richtige Einordung in eine dieser angeführten Kategorie bestimmend für die weitere steuerliche Behandlung.
- Wiederkehrende Bezüge
- Funktionsgebühren
- Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen
- Spekulationsgeschäfte
- Einkünfte aus Leistungen