ONE STEP AHEAD – DER CORONA HILFS-FONDS - VORABINFO

Immer einen Schritt voraus, informiert Sie Ihr Fidas-Expertenteam zum nächsten großen Topf, der Sie finanziell durch die Corona-Krise bringen soll. Sobald die Informationen genauer vorliegen, erhalten Sie ein Update! Neben der Kurzarbeit und dem Härtefallfonds wurde heute der langersehnte 15 Milliarden- CORONA HILFS-FONDS präsentiert. Ab nächster bzw. übernächster Woche können Unternehmen, die COVID-19 bedingt massive Umsatzrückgänge erleiden, Garantien für Betriebsmittelkredite, sowie nicht rückzuzahlende Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten (sunk costs) beantragen. Dadurch soll der Liquiditätsbedarf der Unternehmer während der Corona-Krise abgedeckt werden. Starting at the TOP: Step by step zu den einzelnen Punkten: # 1 Zuschüsse # 2 Garantien # 0 Allgemein – Wer ist vom Corona Hilfs-Fonds umfasst? Everybody’s Darling?! Unternehmen aller Größen und Branchen aller Art mit Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und dementsprechende Liquiditätsprobleme haben. Des Weiteren ist der Hilfs-Fonds auch für Unternehmen da, die COVID-19 bedingt mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind. # 1 - Nicht rückzuzahlende Zuschüsse – that’s what businessmen like Das erste Element des CORONA HILFS-FONDS umfasst nicht rückzuzahlende Zuschüsse. Die Höhe dieser Zuschüsse bemisst sich auf Basis der COVID-19 bedingten Umsatzeinbrüche, wobei der Umsatzverlust zumindest 40% verglichen zum Vorjahreswert betragen muss. Ersetzt werden 25% bis 75% der verlorenen Fixkosten, die zwischen 15. März 2020 und Ende der Covid-Maßnahmen anfallen. Zu diesen sunk costs zählen etwa Aufwendungen für z.B. Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Lizenzkosten, Strom/Gas, Telekommunikation, Zinsaufwendungen oder sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen mit Fixkostencharakter. Analog zum Härtefallfonds kann auch ein angemessener Unternehmerlohn von maximal 2.000 pro Monat beansprucht werden. Insofern verderbliche/saisonale Waren während der Covid-Maßnahmen mind. 50 % des Wertes verlieren, wird auch dieser Wertverlust ersetzt. Don’t break the rules  - die Spielregeln: Unternehmen müssen sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten. So werden z.B. Mietreduktionen oder Zinsstundungen auf den nicht rückzahlbaren Zuschuss (negativ) angerechnet. Des Weiteren muss das ansuchende Unternehmen vor der COVID-Krise in „gesundem“ Zustand gewesen sein. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und wird vom Bund bezahlt:
  • Bei einem Umsatzverlust von 40 – 60%: 25% Ersatzleistung
  • Bei einem Umsatzverlust von 60 – 80%: 50% Ersatzleistung
  • Bei einem Umsatzverlust von 80 – 100%: 75% Ersatzleistung
Die Ersatzleistung ist auf maximal EUR 90 Mio. pro Unternehmen beschränkt. Who cares? Wer verhilft mir zum Geld? #cashback Save the date: Der Fixkostenzuschuss ist ab 15.04.2020 mittels ONLINE Tool der AWS zu beantragen und erfolgt die Auszahlung über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst nach Feststellung des Schadens, was erst nach Beendigung des jeweiligen Wirtschaftsjahres möglich ist. WICHTIG: Die Anträge haben eine vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigte Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle zu enthalten. # 2  GARANTIEN zur Erlangung von Betriebsmittelkrediten Garantien – Was sind die wesentlichen Konditionen? Die staatliche Garantie deckt bis zu 90% der Kreditsumme von Betriebsmittelkrediten ab, wobei als Obergrenze 3 Monatsumsätze oder maximal 120 Mio. Euro dienen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Garantie erhöht werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden. Der Kreditzinssatz beträgt höchstens 1% und darf das Garantieentgelt aufgrund von EU-Vorgaben zwischen 0,25% und 2% liegen. Jedenfalls nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen von 16.3.2020 – 16.3.2021, Boni an Vorstände (begrenzt auf maximal bis zu 50% des Vorjahres) und Aktienrückkäufe. Who cares? Wer verhilft mir zum Kredit? Die Bank macht’s für Sie persönlich! Die zentrale Anlaufstelle hierfür ist Ihre Hausbank, die gemeinsam mit dem Unternehmen den Förderantrag stellt. Je nach Unternehmen wird in diesem Prozess auch die Österreichische Kontrollbank (Großunternehmen), die Austria Wirtschaftsservice GmbH (Klein- und Mittelbetriebe) oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (Tourismusunternehmen) miteingebunden. Die Garantie selbst wird allerdings von der neugegründeten COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur erteilt und deckt bis zu 90% des Betriebsmittelkredits. Save the date: ab 08.04.2020 beantragbar. Wir beraten Sie gerne umfassend zu sämtlichen Neuerungen. #stayinformedwithfidas