Österreich ist die Skination Nummer 1 – und was das Regierungsprogramm sonst noch verspricht
„Österreich ist die Skination Nummer 1“ Dieses Ziel findet sich im neuen Regierungsprogramm „Jetzt das Richtige tun.“ Im Folgenden werden wir jedoch nicht auf die geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieses durchaus ambitionierten Ziels eingehen, sondern vielmehr aufzeigen, wo im Programm steuerliche „Zuckerl“ versteckt sind und an welchen Stellen es hingegen „Saures“ für die Steuerwelt gibt. Wir finden Formulierungen wie „Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung durch strukturelle Neuordnung im Sinne der Bürgernähe“ – was letztlich auf einen straffen Sparplan hinausläuft. Bereits in den ersten 2 Wochen wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen.
# Das wurde in den ersten zwei Wochen bereits beschlossen
- Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025: Ein umfangreiches Gesetzespaket zur Budgetsanierung wurde am 7. März 2025 beschlossen, das folgende Maßnahmen umfasst:
- Anpassungen bei der Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wurde aufgehoben, wobei für vor dem 7. März 2025 abgeschlossene Verträge eine Übergangsregelung gilt.
- Beendigung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge: Ab April 2025 sind Elektrofahrzeuge nicht mehr von dieser Steuer befreit, wobei bestimmte steuerliche Vorteile erhalten bleiben.
- Erhöhung der Bankenabgabe: Banken sollen durch eine erhöhte Stabilitätsabgabe sowie Sonderzahlungen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund EUR 300 Mio. zur Budgetsanierung beitragen.
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes: Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen ab einer Million Euro wurde um weitere vier Jahre bis 2029 verlängert.
- Anhebung der Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten: Die Gebühr für Wetteinsätze steigt von 2 % auf 5 %.
- Anpassung der Tabaksteuer: Die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten wird auf EUR 175,- je 1.000 Stück erhöht; auch Tabak zum Erhitzen wird stärker besteuert.
- Abschaffung der Bildungskarenz: Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld entfallen ab dem 31. März 2025; für bereits begonnene oder vereinbarte Bildungskarenzen gibt es Übergangsregelungen.
- Verlängerung des Energiekrisenbeitrags: Der Energiekrisenbeitrag für Energieerzeuger wird um fünf Jahre verlängert, mit angepassten Erlösschwellen und Steuersätzen.
Mittelstandspaket: Ein Gesetzespaket um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten und die Wirtschaft zu stärken wurde am 12. März 2025 beschlossen und umfasst folgende Maßnahmen:
- Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten: Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Basispauschalierung wird von derzeit EUR 220.000,- auf EUR 320.000,- im Jahr 2025 und auf EUR 420.000,- im Jahr 2026 angehoben. Gleichzeitig steigt der Pauschalierungssatz von 12 % auf 13,5 % (2025) bzw. 15 % (2026).
- Abschaffung der Belegausdruckpflicht: Die Verpflichtung zur Ausgabe von Papierbelegen bei Rechnungsbeträgen bis EUR 35,- wird sobald als möglich abgeschafft, wobei die Betrugssicherheit durch die fortgesetzte Erfassung aller Umsätze in der Registrierkasse gewährleistet bleibt.
- NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge: Ab dem 1. Juli 2025 sind alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, was die Anschaffung solcher Fahrzeuge für Unternehmen kostengünstiger macht.
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Es wird ein Prozess eingerichtet, um Genehmigungen im Bereich Energie, Betriebsanlagenrecht und Unternehmensgründungen zu beschleunigen, um bürokratische Hürden abzubauen.
- Einführung einer Bürokratiebremse: Eine zentrale Anlaufstelle im Staatssekretariat des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) wird geschaffen, um Bürokratiekosten transparent darzustellen und Doppelgleisigkeiten zu überprüfen. Ziel ist es, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger nachhaltig von unnötiger Bürokratie zu entlasten.
Hier folgt eine ausführliche Übersicht des geplanten Regierungsprogrammes:
# POSITIVE Maßnahmen für Unternehmen
Erhöhung der Basispauschalierung für Kleinunternehmer
Um kleine Unternehmen und Selbstständige steuerlich zu entlasten, wird die Grenze für die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale angehoben:
- Ab 2025: Die Pauschalierungsgrenze steigt auf EUR 320.000,- mit einem Pauschalsatz von 13,5 %.
- Ab 2026: Die Grenze wird weiter auf EUR 420.000,- erhöht, wobei der Pauschalsatz auf 15 % steigt.
Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Selbstständige
Der Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrags wird von derzeit 15 % bis zu einem Gewinn von EUR 33.000,- auf 15 % bis zu einem Gewinn von EUR 50.000,- angehoben. Diese Änderung, die ab 2027 in Kraft treten soll, ermöglicht es Selbstständigen, einen höheren Teil ihres Gewinns steuerfrei zu belassen.
Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie
Zur Förderung der Leistungsbereitschaft von Arbeitnehmern plant die Regierung die Einführung einer steuerfreien Prämie von bis zu EUR 1.000,- pro Jahr. Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter mit dieser zusätzlichen, steuerfreien Prämie belohnen können, ohne dass darauf Steuern oder Sozialversicherungsabgaben anfallen.
Anhebung der Luxustangente für betriebliche Fahrzeuge
Um Unternehmen eine größere Auswahl an betrieblich genutzten Fahrzeugen zu ermöglichen, wird die Luxustangente (die Obergrenze für steuerlich absetzbare Fahrzeuge) schrittweise erhöht:
- Ab 2027 wird die Grenze von EUR 40.000,- auf EUR 55.000,- angehoben.
- In einem weiteren Schritt soll die Grenze auf EUR 65.000,- steigen (vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten).
Diese Anpassung trägt der Preisentwicklung von Fahrzeugen Rechnung und erleichtert Unternehmen Investitionen in moderne, oft umweltfreundlichere Fahrzeuge.
Erleichterung von Betriebsübergaben
Zur Förderung der Unternehmensnachfolge wird der Veräußerungsfreibetrag bei Betriebsübergaben oder -aufgaben von derzeit EUR 7.300,- auf EUR 45.000,- erhöht. Zudem wird das bisherige "Berufsverbot" für den Hälftesteuersatz bei Betriebsaufgabe abgeschafft. Diese Änderungen erleichtern es Unternehmern, ihre Betriebe geordnet an die nächste Generation zu übergeben, ohne durch hohe Steuerbelastungen finanziell eingeschränkt zu werden.
Förderung von Start-ups
Einführung eines Wahlrechts zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände, um die Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups zu erhöhen.
Anpassung der Abschreibungsdauern
Überprüfung und Anpassung der Abschreibungsdauern an die tatsächlichen Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern.
Erleichterungen bei der Belegerteilungspflicht, Registrierkassa und Wareneingangsbuch
Die Pflicht zur Belegausstellung bei Beträgen bis EUR 35,- soll abgeschafft werden. Zudem soll es Vereinfachungen bei der Registrierkasse (15-Waren-Regelung als Dauerrecht), dem Wareneingangsbuch und der Kalte-Hände-Regelung geben.
Senkung der Lohnnebenkosten
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten (stufenweise Entlastung des FLAF).
Verbesserung steuerlicher Anreize für Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiterbeteiligungen sollen attraktiver gestaltet werden, indem steuerliche Erleichterungen für solche Programme eingeführt oder erweitert werden. Ziel ist es, Arbeitnehmer stärker am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und langfristige Anreize für qualifizierte Fachkräfte zu schaffen.
Bürokratieabbau und Digitalisierung im Steuerbereich
Das Steuerrecht soll durch vereinfachte und digitale Verfahren modernisiert werden. Geplante Maßnahmen umfassen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und eine vereinfachte elektronische Steuererklärung.
# POSITIVE Maßnahmen für Arbeitnehmer und Privatpersonen
Steuerliche Begünstigungen für Überstunden
Zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die Überstunden leisten, soll ab 2027 eine verbesserte steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen eingeführt werden. Details zur Höhe der Begünstigung sind noch nicht festgelegt, jedoch ist das Ziel eine spürbare Entlastung für Mehrarbeit.
Zuverdienst für Pensionisten
Der Zuverdienst von Personen in Alterspension soll ab dem 1.1.2026 neu geregelt werden, ua soll es eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht geben und das Einkommen aus dem Zuverdienst soll mit 25 % endbesteuert (Abzugsteuer) sein. Der Dienstgeber soll nur den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung zu entrichten haben.
Erhöhung des steuerfreien Freibetrags für Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt)
Derzeit können EUR 620,- aus Sonderzahlungen steuerfrei bezogen werden. Diese Freibetragsgrenze soll erhöht werden, um Arbeitnehmer finanziell zu entlasten. Die konkrete Erhöhung wird im Rahmen der Budgetverhandlungen festgelegt.
Zuwendungen an Mitarbeiter
Die Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer zB bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Mitarbeitergutscheine soll evaluiert werden.
Erleichterung für den Erwerb des ersten Eigenheims
Es soll die Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der GrESt beim Erwerb des ersten Eigenheims (z. B. wie bereits bei der Eintragungsgebühr für Ersterwerbe bis EUR 500.000,- ) als Erleichterungsmaßnahme geprüft werden.
Förderung der privaten Vorsorge durch Steuererleichterungen
Die Regierung plant, die steuerlichen Anreize für private Vorsorgeleistungen wie Pensions- oder Lebensversicherungen zu verbessern. Dazu gehört eine Erhöhung des jährlichen steuerfreien Betrags für Vorsorgeleistungen, um die Eigenvorsorge attraktiver zu machen.
Verbesserung der steuerlichen Förderung für Pendler
Die Pendlerpauschale soll überarbeitet und an moderne Arbeitsbedingungen angepasst werden. Ziel ist es, eine gerechtere Verteilung der Förderung zu erreichen, insbesondere für Arbeitnehmer mit langen Anfahrtswegen.
Einführung ökologischer Steueranreize
Zur Förderung nachhaltiger Investitionen sollen neue steuerliche Anreize für umweltfreundliche Maßnahmen geschaffen werden. Dazu gehören z. B. Steuervergünstigungen für energetische Sanierungen oder Anreize für emissionsarme Mobilität.
Befreiung von der Normverbrauchsabgabe
Für Klein-LKW (Zulassungsklasse „N1“) soll ab dem 1.7.2025 eine Befreiung von der NoVA eingeführt werden.
Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus soll 2025 weiterbestehen, eine zeitnahe Evaluierung soll erfolgen.
Frauenhygieneartikel
Ab 2026 werden Frauenhygieneartikel und verwandte Produkte von der Umsatzsteuer befreit.
Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung
Um die Quellensteuerrückerstattung bei grenzüberschreitenden Veranlagungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, soll die FASTER-Initiative der EU raschestmöglich in nationales Recht überführt werden.
# NACHTEILIGE Maßnahmen für Unternehmen
Teilweises Aussetzen der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs
Ein Drittel der geplanten Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs wird ausgesetzt, sodass Arbeitnehmer und Selbstständige höhere Steuerbelastungen durch die kalte Progression spüren.
Verschärfung der Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Große Immobilientransaktionen durch Share Deals (Erwerb von Anteilen von Immobiliengesellschaften) werden ab 1. Juli 2025 strenger besteuert. Dies soll verhindern, dass Unternehmen durch Umgehungskonstruktionen Grunderwerbsteuer sparen. Die genaue Ausgestaltung der Verschärfung ist noch offen.
Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 %
Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Mio. Euro, der ursprünglich befristet war, wird um weitere vier Jahre verlängert.
Einbeziehung von Elektroautos in die motorbezogene Versicherungssteuer
Bisher waren Elektrofahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Nun werden auch E-Autos in diese Steuer einbezogen, was zu einer höheren Steuerbelastung für Fahrzeughalter führt.
Erhöhung der Bankenabgabe
Die Stabilitätsabgabe für Banken wird erhöht, wodurch in den Jahren 2025 und 2026 zusätzliche Einnahmen von 500 Mio. Euro erzielt werden sollen. Diese Maßnahme könnte sich indirekt auf Unternehmen auswirken, falls Banken höhere Kosten an Kunden weitergeben.
Anhebung der Stiftungseingangssteuer und der Zwischensteuer
Die Stiftungseingangssteuer wird von 2,5 % auf 3,5 % erhöht. Die Zwischensteuer für Privatstiftungen wird auf 27,5 % angehoben.
Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien
Unternehmen, die hochpreisige Immobilien erwerben, können keine Vorsteuer mehr geltend machen.
Anpassung der Digitalsteuer
Die bestehende Digitalsteuer wird überarbeitet und möglicherweise auf neue digitale Dienstleistungen ausgeweitet. Dies könnte zu höheren Steuerlasten für digital tätige Unternehmen führen.
Effektivere Gestaltung der Wegzugsbesteuerung
Unternehmen, die ihren Firmensitz ins Ausland verlegen, sollen verstärkt besteuert werden. Es wird geprüft, ob die bestehende Wegzugsbesteuerung verschärft wird, um Steuerflucht zu verhindern.
# NACHTEILIGE Maßnahmen für Arbeitnehmer und Privatpersonen
Teilweises Aussetzen der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs
Ein Drittel der geplanten Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs wird ausgesetzt, sodass Arbeitnehmer und Selbstständige höhere Steuerbelastungen durch die kalte Progression spüren.
Vorzeitige Abschaffung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
Der bisherige Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen wird vorzeitig beendet. Dadurch steigen die Anschaffungskosten für private Investitionen in erneuerbare Energie.
Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten
Die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten sollen auf 6 % ab dem 01.06.2025 angehoben werden. Dies soll durch Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 und Absenkung des Arzneimittelobergrenze auf 1,5 % des Nettoeinkommens abgefedert werden.
Geringfügige Beschäftigung
Einfrieren der Beitragsgrenze für geringfügig Beschäftigte auf EUR 551,10 und Einbeziehung in die Krankenversicherungspflicht: 3,87 % für den Dienstnehmer und 3,78 % für den Dienstgeber sind geplant.
Einbeziehung von Elektroautos in die motorbezogene Versicherungssteuer
Bisher waren Elektrofahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Nun werden auch E-Autos in diese Steuer einbezogen, was zu einer höheren Steuerbelastung für Fahrzeughalter führt.
Erhöhung der Tabaksteuer und Ausweitung auf alternative Nikotinprodukte
Die Tabaksteuer wird erhöht und auf neue Produkte wie E-Zigaretten und Nikotinbeutel ausgeweitet. Dies führt zu höheren Preisen für Konsumenten.
Trinkgeldregelungen
Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme.
Erhöhung der Wettgebühr und Glücksspielabgabe
Die Besteuerung von Sportwetten und Glücksspiel wird erhöht.
Abschaffung der Bildungskarenz
Die bestehende Form der Bildungskarenz wird abgeschafft, ab 1.1.2026 soll es eine treffsicherere Nachfolgeregelung geben.
Abschaffung des Klimabonus
Der Klimabonus wird abgeschafft, wobei es eine Teilkompensation für Pendler ab 1.1.2026 in Form eines Absetzbetrages geben soll.
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