NeuFöG: Erneute Inanspruchnahme nun nach 5-jähriger Wartefrist
Unternehmensgründer werden in Österreich bei Neugründung eines Betriebes durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) unterstützt. In der Gründungsphase wird dadurch von der Einhebung bestimmter Abgaben und Gebühren abgesehen. Umfasst von der Förderung sind nur Neugründungen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen (für Betriebsübertragungen gelten eigene Bestimmungen):
- Neugründung eines Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur zur Erzielung von gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder selbstständigen Einkünften.
- Der Betriebsgründer hat sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes – bisher 15 Jahre – vor dem Zeitpunkt der Neugründung nicht als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt (Wartefrist).
- Es liegt nicht bloß ein Rechtsformwechsel in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor.