Motivieren, belohnen, sparen – nutzen Sie noch heuer alle steuerfreien Mitarbeiter-Benefits!
Das Jahresende rückt näher – und damit die beste Gelegenheit, Ihren Mitarbeitern etwas zurückzugeben. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Lebenshaltungskosten sind attraktive Mitarbeiter-Benefits ein entscheidender Faktor für Motivation, Bindung und Zufriedenheit im Unternehmen. Gleichzeitig bieten viele dieser Leistungen steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wir haben für Sie die wichtigsten steuerbegünstigten Zuwendungen und Neuerungen zusammengefasst, damit Sie Ihre Spielräume heuer noch optimal nutzen können.
# Steuerfreie Mitarbeiterprämie
In den Kalenderjahren 2025 und 2026 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie auszahlen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt, die bisher nicht üblich war. Regelmäßige Leistungsentlohnungen, wiederkehrende Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen gelten daher nicht als Mitarbeiterprämie.
Die Höhe der Prämie kann zwischen Arbeitnehmern unterschiedlich ausfallen, sofern diese Differenzierung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt ist – eine Bindung an Gruppenmerkmale ist nicht mehr erforderlich. Für das Jahr 2025 beträgt die maximale steuerfreie Mitarbeiterprämie EUR 1.000,- . Wird im selben Jahr zusätzlich eine Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG gewährt, bleibt die Summe aus Prämie und Gewinnbeteiligung insgesamt nur bis maximal EUR 3.000,- steuerfrei.
Die Befreiung bezieht sich nur auf die Lohnsteuer. Für Zwecke der Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge ist sie nicht anwendbar.
# Zuwendungen, Veranstaltungen & Jubiläen
Feiern Sie gemeinsame Erfolge:
- Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) sind bis EUR 365,- steuerfrei.
- Sachzuwendungen (z. B. Weihnachtsgeschenke) bleiben bis EUR 186,- steuerfrei.
ABER: Geldgeschenke sind stets steuerpflichtig.
# Zukunftssicherung, Kinderbetreuung & Fortbildung
Investieren Sie in Sicherheit und Bildung:
- Zukunftssicherung bis EUR 300,- jährlich (z. B. Versicherungen, Pensionskasse).
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung bis EUR 2.000,- pro Kind und Jahr.
- Betriebliche Fort- und Weiterbildungen sind steuerfrei, wenn ein betriebliches Interesse besteht.
# Mitarbeiterbeteiligungen & Gewinnbeteiligung
- Beteiligungen am Unternehmen sind bis EUR 3.000,- pro Jahr steuerfrei – bei fünfjähriger Behaltefrist.
- Gewinnbeteiligungen sind ebenfalls bis EUR 3.000,- steuerfrei.
- Für Start-ups gelten seit 2024 spezielle Begünstigungen: Die Besteuerung erfolgt erst bei Veräußerung der Anteile.
# Mobilität & Umwelt
Von Öffi-Tickets bis E-Mobilität:
- Öffi-Tickets für Wohn- oder Arbeitsort sind voll steuerfrei.
- Für E-Carsharing können bis EUR 200,- jährlich steuerfrei ersetzt werden.
- Firmenfahrräder oder E-Bikes dürfen privat steuerfrei genutzt werden.
- Bei E-Dienstwagen sind Ladekosten pauschal bis EUR 30,-/Monat absetzbar.
ABER: Die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ist mit Ausnahme von E-KFZ als Sachbezug zu versteuern. Die Höhe ist abhängig vom CO₂-Ausstoß (Erstanschaffungszeitpunkt maßgeblich).
# Homeoffice & Arbeitsumfeld
Für Homeoffice-Tage können Arbeitgeber bis zu EUR 3,- pro Tag, maximal EUR 300,- pro Jahr, steuerfrei auszahlen – vorausgesetzt, der gesamte Arbeitstag wird von zu Hause gearbeitet.
# Gesundheitsförderung & Prävention
Gesundheitsprogramme im Betrieb sind steuerfrei, sofern sie allen Beschäftigten oder klar definierten Gruppen offenstehen. Auch Impfungen laut „Impfplan Österreich“ können steuerfrei bezuschusst werden.
# Rabatte & Verpflegung
- Mitarbeiterrabatte bis 20 % bleiben steuerfrei; darüber hinaus gilt ein Freibetrag von EUR 1.000,- jährlich.
- Essensgutscheine bis EUR 8,- pro Arbeitstag sind steuerfrei.
Gratis Kaffee, Obst oder Mittagessen im Betrieb sind ebenfalls abgabenfrei.
# Fazit
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um steuerfreie Mitarbeiter-Benefits zu planen und noch im laufenden Jahr umzusetzen. Damit steigern Sie nicht nur die Zufriedenheit im Team, sondern auch die Attraktivität Ihres Unternehmens – und das mit spürbaren steuerlichen Vorteilen.
Gerne beraten wir Sie individuell zu den optimalen Gestaltungsmöglichkeiten und aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.