Mehrere Dienstfahrzeuge: Wer die Wahl hat, zahlt mehrfach

Dienstfahrzeuge sind in vielen Unternehmen fixer Bestandteil des Vergütungspakets. Werden Firmenautos auch privat genutzt, entsteht grundsätzlich ein steuerpflichtiger Sachbezug. Weniger bekannt ist jedoch, dass bei mehreren gleichzeitig zur Verfügung stehenden Fahrzeugen auch mehrere Sachbezüge anfallen können. Gerade bei Geschäftsführern, Poolfahrzeugen oder mehreren Firmenautos innerhalb eines Haushalts kann dieses Thema schnell steuerlich relevant werden.

# Ab wann das Finanzamt mitfährt

Ein Sachbezug liegt bereits dann vor, wenn ein arbeitgebereigenes Fahrzeug einem Arbeitnehmer auch für private Fahrten zur Verfügung steht. Dabei kommt es nicht nur auf die tatsächliche Nutzung an – bereits die Möglichkeit der Privatnutzung ist entscheidend.

Grundsätzlich beträgt der Sachbezug für die Privatnutzung eines Kraftfahrzeugs monatlich 2 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs, maximal jedoch EUR 960 pro Monat. Für emissionsarme Fahrzeuge gelten begünstigte Regelungen. Wird nachgewiesen, dass die monatliche Privatnutzung maximal 500 Kilometer beträgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen der halbe Sachbezugswert angesetzt werden. Zum Nachweis muss ein Fahrtenbuch vorgelegt werden!

# Mehr Autos, mehr Sachbezug?

Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich auch das Bundesfinanzgericht (BFG). Eine Arbeitgeberin stellte ihrem Geschäftsführer sowie weiteren Mitarbeiterinnen insgesamt vier Fahrzeuge zur Verfügung. Eine Einschränkung der privaten Nutzung bestand nicht. Vor allem der Geschäftsführer konnte frei entscheiden, welches Fahrzeug er außerhalb der Arbeitszeit verwendete.

Da für die betreffenden Jahre weder Fahrtenbücher noch andere verlässliche Nachweise über die tatsächliche Nutzung vorhanden waren, setzte das Finanzamt für jedes einzelne Fahrzeug einen eigenen Sachbezugswert an. Die Arbeitgeberin argumentierte dagegen, dass immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig genutzt worden sei und daher auch nur ein Sachbezug berücksichtigt werden dürfe.

Das BFG folgte dieser Ansicht jedoch nicht. Entscheidend sei bereits die uneingeschränkte Möglichkeit der privaten Nutzung. Können mehrere Fahrzeuge privat genutzt werden und fehlt eine klare Dokumentation, ist laut Gericht für jedes Fahrzeug ein eigener Sachbezug anzusetzen.

# Ohne Fahrtenbuch wird’s schnell teuer

Die Entscheidung zeigt deutlich, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation in der Praxis ist. Fahrtenbücher, Kilometeraufzeichnungen oder klare interne Nutzungsregelungen können im Rahmen einer Betriebsprüfung entscheidend sein.

Fehlen entsprechende Nachweise, geht die Finanzverwaltung häufig von einer umfassenden Privatnutzungsmöglichkeit aus – mit entsprechend höheren steuerlichen Auswirkungen.

# Diese Fehler kosten schnell Geld

Unternehmen sollten daher genau prüfen,

  • welche Fahrzeuge einzelnen Mitarbeitern tatsächlich zur Verfügung stehen,
  • ob die Privatnutzung eingeschränkt ist und
  • wie die Nutzung dokumentiert wird.

Klare Vereinbarungen und nachvollziehbare Aufzeichnungen helfen, spätere Diskussionen mit dem Finanzamt und unerwartet hohe Sachbezugswerte zu vermeiden.

Ihr Fidas Team