Bitcoin & Co.: Was das Finanzamt künftig automatisch erfährt

Kryptowährungen galten lange Zeit als vergleichsweise schwer kontrollierbar. Damit ist nun weitgehend Schluss. Mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz, das seit 2026 in Österreich gilt, werden Informationen über Kryptowerte und Kryptotransaktionen automatisch zwischen den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten ausgetauscht. Dadurch erhält das Finanzamt künftig auch Einblick in viele Krypto-Aktivitäten österreichischer Steuerpflichtiger bei ausländischen Anbietern. Nicht erklärte Krypto-Einkünfte können dadurch deutlich leichter erkannt werden. Die neuen Regelungen setzen die europäische DAC-8-Richtlinie um und sollen die steuerliche Transparenz im Bereich digitaler Vermögenswerte wesentlich erhöhen.

# Automatischer Informationsaustausch bei Kryptowerten

Das neue Meldesystem orientiert sich am bereits bestehenden automatischen Informationsaustausch für Finanzkonten. Künftig werden Informationen über Kryptowerte und damit zusammenhängende Transaktionen zwischen den beteiligten Staaten ausgetauscht. Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben zahlreiche Drittstaaten bereits ihre Teilnahme angekündigt oder bereiten die Umsetzung vor.

Für Anleger bedeutet dies, dass Kryptotransaktionen zunehmend transparent werden und den Finanzbehörden deutlich mehr Informationen zur Verfügung stehen als bisher.

# Wer ist von den neuen Regelungen betroffen?

Meldepflichtig sind Anbieter von Kryptodienstleistungen, wie etwa Kryptobörsen, Broker oder Wallet-Anbieter. Der Begriff der Kryptodienstleistung ist dabei weit gefasst und umfasst insbesondere:

  • die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten,
  • den Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowährungen,
  • die Durchführung von Transaktionen sowie
  • den Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowerte.

In Österreich betrifft die Meldepflicht sowohl Anbieter, die über eine Zulassung nach der europäischen MiCAR-Verordnung verfügen, als auch bestimmte Anbieter außerhalb dieses Regelungsbereichs.

# Welche Informationen werden gemeldet?

Die meldepflichtigen Anbieter müssen ihre Kunden identifizieren und jährlich umfangreiche Informationen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen insbesondere personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steuernummer sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort.

Darüber hinaus werden auch detaillierte Informationen zu den Kryptotransaktionen gemeldet. Erfasst werden unter anderem:

  • Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen gegen staatliche Währungen,
  • Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen,
  • Übertragungen von Kryptowerten sowie
  • Transaktionen auf externe Wallet-Adressen.

Gemeldet werden dabei insbesondere Transaktionsvolumen, Anzahl der Einheiten, Anzahl der Transaktionen sowie die jeweiligen Marktwerte.

Der Meldezeitraum entspricht dem Kalenderjahr. Die Daten müssen jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist daher bis spätestens 31. Juli 2027 vorzunehmen.

# Höhere Transparenz für das Finanzamt

Durch den automatischen Informationsaustausch erhalten die österreichischen Finanzbehörden künftig auch Daten über Kryptowährungen, die von österreichischen Steuerpflichtigen bei ausländischen Anbietern gehalten oder gehandelt werden. Abweichungen zwischen den gemeldeten Daten und den in der Steuererklärung angegebenen Einkünften können dadurch leichter erkannt werden.

Achtung! Besondere Aufmerksamkeit sollten daher Anleger walten lassen, die Kryptowährungen auf ausländischen Handelsplattformen oder bei ausländischen Wallet-Anbietern halten. In diesen Fällen müssen die steuerpflichtigen Einkünfte grundsätzlich selbst in der österreichischen Steuererklärung erfasst werden.

# Handlungsbedarf bei bisher nicht erklärten Einkünften

Wer in der Vergangenheit steuerpflichtige Einkünfte aus Kryptowährungen erzielt hat, diese jedoch nicht oder nicht vollständig erklärt hat, sollte die neuen Regelungen zum Anlass nehmen, seine steuerliche Situation zu überprüfen. Aufgrund der künftig deutlich verbesserten Informationslage der Finanzverwaltung steigt das Entdeckungsrisiko erheblich.

Gegebenenfalls kann eine rechtzeitige freiwillige Offenlegung oder Selbstanzeige sinnvoll sein, um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft dabei, mögliche Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu setzen.

Ihr Fidas Team