Maximale Steuerersparnis: So optimieren Sie Ihren Gewinn!

Das Jahresende naht, und damit auch die Möglichkeit, Ihre Steuerlast durch gezielte Maßnahmen deutlich zu senken. Eine aktive Steuerplanung ist dabei unerlässlich, um alle Potenziale auszuschöpfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre steuerliche Situation optimieren und Ihre Gewinne maximieren können.

# Steuererleichterung durch den Gewinnfreibetrag

Mit dem Gewinnfreibetrag besteht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer die Möglichkeit bis zu 15 % des Gewinnes des Betriebes, maximal allerdings EUR 46.400,00 steuerfrei zu lassen und folglich die Steuerlast zu reduzieren.

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 33.000,00 (Grundfreibetrag) gibt es einen Gewinnfreibetrag in Höhe von EUR 4.950,00. Bis zu dieser Bemessungsgrundlage ist es nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird.

Für den übersteigenden Betrag müssen Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen getätigt werden.

Die Höhe des Gewinnfreibetrags berechnet sich wie folgt:

  • Gewinne bis zu 33.000,00: 15 Prozent
  • die nächsten EUR 145.000,00: 13 Prozent
  • die nächsten EUR 175.000,00: 7 Prozent
  • die nächsten EUR 230.000,00: 4,5 Prozent

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:

Um den Gewinnfreibetrag für Gewinnteile über EUR 33.000,00 geltend zu machen, müssen im Kalenderjahr 2024 begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.

In Höhe der getätigten Investitionen können maximal 13 % des Gewinnes steuerfrei belassen werden.

Die Behaltefrist für die angeschafften Wirtschaftsgüter beträgt 4 Jahre.

Achtung: Von der Begünstigung sind unter anderem gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter ausgenommen.

# Investitionsfreibetrag

Für im Kalenderjahr 2024 angeschaffte körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können 10 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Der IFB kann nicht nur von Einzelunternehmern und Personengesellschaften in Anspruch genommen werden, sondern auch von Körperschaften (zB GmbHs).

Für ökologische Maßnahmen wie beispielsweise Elektrofahrzeuge und Photovoltaikanlagen steht sogar ein Investitionsfreibetrag im Ausmaß von 15 % zu.

Die Behaltefrist für die angeschafften Wirtschaftsgüter beträgt 4 Jahre.

Achtung! Von der Begünstigung sind unter anderem unkörperliche, gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter ausgenommen. Für Wertpapiere kann daher kein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen werden.

Wichtig! Für dasselbe Wirtschaftsgut ist eine gleichzeitige Geltendmachung des Investitionsfreibetrages und des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages nicht zulässig.

# Degressive Abschreibung nutzen

Für im Kalenderjahr 2024 angeschaffte körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können 30 % der Anschaffungskosten bzw. des Buchwertes in den Folgejahren sofort abgeschrieben werden.

Im Unterschied dazu kommt bei der neuen (steuerlichen) degressiven Abschreibung ein unveränderlicher prozentueller AfA-Satz (max. 30 %) auf den jeweiligen (Rest)Buchwert zur Anwendung. Der steuerlich degressive AfA-Betrag ist somit in den ersten Nutzungsjahren höher und reduziert sich im Zeitablauf dementsprechend.

Achtung! Folgende Wirtschaftsgüter sind von der degressiven Abschreibung ausgenommen:

  • Wirtschaftsgüter, für die eine Sonderform der Abschreibung vorgesehen ist (Gebäude, Firmenwerte und Kraftfahrzeuge mit Ausnahme Elektroautos).
  • Unkörperliche Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen

Die degressive Abschreibung kann zusätzlich zum Gewinnfreibetrag bzw. Investitionsfreibetrag für dasselbe Wirtschaftsgut geltend gemacht werden.

# Steuerliche Vorschaurechnung

Diese Analyse bietet Ihnen nicht nur einen Überblick über Ihre derzeitige steuerliche Situation, sondern auch Empfehlungen, um Ihre Steuerbelastung effektiv zu minimieren.

Was wir tun? Wir schätzen die letzten drei Monate des Jahres 2024 anhand einer Prognoserechnung, um Ihnen eine möglichst präzise steuerliche Vorschaurechnung zu bieten. So können wir alle steuersparenden Maßnahmen rechtzeitig identifizieren und umsetzen, damit Sie Ihre Steuerbelastung auf das Minimum reduzieren.

Um optimale Ergebnisse zu erzielen, bitten wir um zeitnahe Übermittlung Ihrer Buchhaltungsdaten für 2024. Dies ermöglicht uns, alle steuersparenden Maßnahmen rechtzeitig vor Jahresende mit Ihnen zu besprechen.

Ihr Fidas Team