Kurzarbeit – von der lang anhaltenden <br>Verwirrung zum Thema #kurzmalinformiert

Sehnlichst haben wir darauf gewartet, dass die Betriebe öffnen dürfen und langsam wird die österreichische Wirtschaft in der nächsten Woche wieder hochfahren. Die Erfinder der Kurzarbeit haben jedoch das frühe Hochfahren der Wirtschaft vorhersehen können. #zack – genauso schnell, wie die Kurzarbeit eingeführt wurde, ist sie womöglich auch schon wieder vorbei. Eines ist klar: Zum Allzeit One-Hit-Wonder wird das Thema Kurzarbeit nicht mehr. Ihr Fidas Experten Team informiert Sie im folgenden Newsletter über die möglichen Konsequenzen der Corona-Kurzarbeitswelle. Inhalt: #1 (Un-)Klarheiten zur Kurzarbeit #2 Raus aus der Kurzarbeit #3 Abrechnung der Beihilfe über eAMS #4 Hilfestellung FIDAS #1 ALLE KLARHEITEN BESEITIGT ?! #Fidas Personalabrechnung in den nächsten Monaten Unklar ist und bleibt weiterhin, wie die Kurzarbeit in der Personalverrechnung korrekt abgerechnet werden soll und kann. Derzeit wurde seitens der Softwarehersteller eine Übergangslösung bereitgestellt. Sowohl die März, als auch die April- und evtl. auch die Maiabrechnung müssen nachträglich korrigiert werden. #Beschäftigtenstand Immer wieder erreichen uns zahlreiche Anfragen, ob neue Dienstnehmer aufgenommen werden dürfen. Ja, das ist auch für vollversicherte Dienstnehmer möglich! Wichtig ist nur, dass diese nicht zum in der Sozialpartnervereinbarung angegebenen Beschäftigtenstand zählen, also miterfasst wurden! In heiklen Fällen empfehlen wir generell, eine Anfrage an das AMS zu stellen, wenn es etwa um Kündigungen geht, um sich abzusichern. #2 Exit – Hilfe, wie komme ich aus der Kurzarbeit raus? Unsere Empfehlung: Vorerst gar nicht! Sofern Sie die Kurzarbeit bereits genehmigt erhalten haben, warten Sie zumindest die nächsten 1-2 Wochen ab, damit die gesamte Lage besser einschätzbar wird. Denn, wenn die Kurzarbeit einmal beendet ist, gibt es kein Zurück! Was tun, wenn der Betrieb wieder voll anläuft? #Arbeitsrecht - Wenn der Dienstnehmer nicht mitmacht Die meisten Betriebe haben Kurzarbeit mit einem Beschäftigungsausmaß von 10% der ursprünglichen Arbeitszeit beantragt. Wenn die Betriebe wieder öffnen, kann das schnell mehr werden. Folgende Punkte sollten Sie dann beachten: • Zustimmung der Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes mit den einzelnen Mitarbeitern schriftlich vereinbaren (Vorlage im Anhang). • Meldung an Sozialpartner WICHTIG: Der Arbeitgeber hat das letzte Wort und kann die Kurzarbeit jedenfalls einseitig beenden, wenn die DienstnehmerInnen keinem erhöhten Beschäftigungsausmaß zustimmen wollen. Die Kurzarbeit kann grundsätzlich jederzeit beendet werden, sollte aber gut überlegt sein! Offen ist, wie die durchschnittliche Arbeitszeit in diesem Fall zu beurteilen ist. Liegt kein offensichtlicher Rechtsmissbrauch vor, muss das in der Sozialpartnervereinbarung bzw. im Kurzarbeitsbegehren angegebene durchschnittlich geleistete Stundenausmaß unerheblich sein, sofern die durchschnittliche Arbeitszeit bei zumindest 10% lag und die Ausfallsstunden wahrheitsgemäß und nachvollziehbar sind sowie entsprechend an das AMS gemeldet wurden. Ansonsten müsste das Unternehmen für die Beendigung einen Zeitpunkt abwarten, zu dem das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß erreicht ist, was aufgrund der unterschiedlichen Ausfallsstunden in den meisten Betrieben kaum möglich sein wird. Aber auch hier, ist noch alles offen … Was passiert, wenn ich keine Ausfallsstunden habe? #läuftwiederbeimir Es kann vorkommen, dass nur einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Abteilungen keine Ausfallsstunden zu verzeichnen haben. Werden dem AMS 0% Ausfallsstunden gemeldet, wird für diesen Arbeitnehmer keine Förderung ausbezahlt, für die Kurzarbeit des gesamten Betriebes ist dies unschädlich. Insgesamt bleibt aber die 10% Grenze nach untenhin und die 90% - Grenze nach oben hin im gesamten Betrachtungszeitraum zu beachten! #3 AMS – Abrechnung - Money, money, money – Wie kommen Arbeitgeber zu Geld? 3 Schritte zur Beihilfe: Step 1 – Arbeitszeitaufzeichnungen • Im Anhang an diesen Newsletter erhalten Sie Arbeitszeitaufzeichnungen, die wir Ihnen dringend zur Ermittlung der Ausfallsstunden empfehlen. • Diese sollten am Monatsende von den DienstnehmerInnen unterschrieben werden • Bitte geben Sie auch unbedingt Urlaub, Zeitausgleich, Krankenstände und Feiertagsarbeit auf den Stundenaufzeichnungen bekannt! Step 2 - Dateneingabe – jetzt wird’s ernst! Die Daten aus den Aufzeichnungen sind unter folgendem Link zu erfassen: Link - Datenerfassung eAMS-Konto Wenn alle Mitarbeiter erfasst wurden, ist eine .CSV Datei zu generieren. Der Name dieser Datei darf nicht geändert werden. Step 3 – Upload in das eAMS Portal Die in Step 2 generierte Datei ist ins eAMS Portal hochzuladen. Ein Video, wie das funktioniert, finden Sie hier: Link #4 Selbst ist das Unternehmen – oder dürfen wir helfen? Gerne stehen wir Ihnen mit arbeitsrechtlichem Rat und abrechnungstechnischer Tat zur Seite. Außerdem helfen wir Ihnen, wenn es darum geht, wie Sie zur Ihrer Beihilfe gelangen. Wir übernehmen für Sie sowohl die Dateneingabe als auch das Hochladen im eAMS Portal. Bitte kontaktieren Sie uns kurz, wenn wir Ihnen #Kurz-Arbeit abnehmen dürfen. Damit das möglichst unkompliziert funktioniert, müssen Sie uns im e-AMS Portal als Rechtsvertreter freischalten. Eine Anleitung dazu, finden Sie im Anhang zu diesem Newsletter. Für Risiken und Nebenwirkungen der Corona-Kurzarbeit, fragen Sie Ihre PersonalverrechnerInnen des Vertrauens.