Krankenstand richtig melden: Fehler können Geld kosten
Erkrankt ein Dienstnehmer, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie eine Krankmeldung korrekt erfolgt und welche Ansprüche während eines Krankenstandes bestehen. Besonders bei Krankmeldungen im Ausland sind einige formale Anforderungen zu beachten.
# Krankmeldung in Österreich
Erfolgt die Krankmeldung bei einem Vertragsarzt in Österreich, wird die Krankenstandsbestätigung elektronisch an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übermittelt und dort gespeichert.
Bei einer Krankmeldung durch einen Wahlarzt erfolgt jedoch keine automatische Meldung an die ÖGK. In diesem Fall muss der Dienstnehmer die Krankmeldung selbst an die ÖGK übermitteln.
# Krankmeldung im Ausland
Auch bei einer Erkrankung im Ausland besteht grundsätzlich eine Meldepflicht des Dienstnehmers gegenüber der ÖGK.
Die Krankmeldung muss laut Auskunft der ÖGK unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, übermittelt werden.
Wird die Krankmeldung nicht rechtzeitig vorgelegt, kann dies insbesondere bei länger andauernden Krankenständen dazu führen, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
# Voraussetzungen für die Anerkennung der Krankmeldung
Damit eine im Ausland ausgestellte Krankmeldung von der ÖGK anerkannt wird, muss sie folgende Angaben enthalten:
- Name des Dienstnehmers
- Geburtsdatum
- Beginn und Ende des Krankenstandes
- Diagnose der Erkrankung
- Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes
- Ausstellungsdatum der Bestätigung
Fehlen diese Angaben, kann die ÖGK die Bestätigung nicht anerkennen.
# Entgeltfortzahlung im Krankenstand
Grundsätzlich haben alle in Österreich beschäftigten und sozialversicherten Dienstnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Die Dauer richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses (§ 8 AngG bzw. § 1154b ABGB sowie Entgeltfortzahlungsgesetz).
Anspruch bei Krankheit oder Unglücksfall
# Fazit
Bei Krankenständen im Ausland sollte der Dienstnehmer:
- sofort eine ärztliche Bestätigung einholen
- diese umgehend an die ÖGK übermitteln
- sicherstellen, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind
So kann vermieden werden, dass Ansprüche auf Krankengeld verloren gehen.
Ihr Fidas-Team