Kinderbetreuungskosten und die Anforderungen an pädagogisch qualifizierte Personen
Die Kosten für Kinderbetreuung sind in einem bestimmten Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, wenn sie von selbständigen oder nicht selbständigen pädagogisch qualifizierten Personen durchgeführt werden.
Pädagogisch qualifizierte Personen sind Personen, die eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung nachweisen können.
Die erforderliche Qualifikation kann durch folgende abgeschlossene Ausbildungen unverändert nachgewiesen werden:
- Abschluss eines Lehrgangs für Tageseltern
- Abschluss der Ausbildung zur Kindergartenpädagogin bzw. -pädagogen, Horterzieherin bzw. -erzieher, Früherzieherin bzw. -erzieher, Familienarbeiterin bzw. -arbeiter
- Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums an einer Universität oder Hochschule
- Entwicklungspsychologie und Pädagogik
- Kommunikation und Konfliktlösung
- Erste-Hilfe-Maßnahmen der Unfallverhütung im Rahmen der Kinderbetreuung