Keep in Mind
- Neue Selbstständige müssen das Überschreiten der Versicherungsgrenzen innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides melden, ansonsten droht ein Strafzuschlag von 9,3 %. Die Versicherungsgrenze beträgt das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze (2025: € 6.613,20 p.a.).
- Die Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen des Jahres 2018 endet am 31. Dezember 2025.
- Förderungen/Zuschüsse: Aufbewahrungsfristen laut Förderrichtlinien beachten.
- Energieabgabenrückvergütung für Produktionsbetriebe kann bis 31. Dezember 2025 beantragt werden .
- Registrierkassen: Jahresbeleg und Manipulationsschutz bis spätestens 15. Februar 2026 überprüfen
- Dokumentations- und Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber seit 2023 beachten.
- Der Antrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt und innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingereicht werden.
- GSVG-Befreiung: Kleinstunternehmer mit einem Jahresumsatz unter € 35.000 und Einkünften unter € 6.613,20 können eine GSVG-Befreiung für 2025 bis zum 31. Dezember 2025 beantragen.
- Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 kann bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.
- Mit 31. Dezember 2025 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2015 ein.