Investitionsprämie – <br>Antragsfrist

LAST CALL – Investitionsprämie – Antragsfrist endet am 28.02.2021

Nutzen Sie Ihre allerletzte Chance, denn ab 1.3.21 ist es bekannterweise zu spät. Chapeau Chapeau – den lang bekannten Ankündigungen folgten immerhin noch Taten. Denn im Finish hat sich der Nationalrat per 24.2.21 doch noch dazu aufgerafft, die über einen Monat bekannten Änderungswünsche betreffend Frist zur Setzung der ersten Maßnahme (Beauftragung, Abschluss eines Kaufvertrages, etc.) mit 31.05.21 gesetzlich zu beschließen und somit um 3 Monate zu verlängern. Konkret heißt das für Sie, dass Sie Ihren Förderantrag weiterhin bis aller spätestens 28.2.21 über den AWS-Fördermanager oder wegen Überlastung via Mail (mehr Infos dazu unter Antragsformular) einreichen, in diesem Antrag allerdings etwaige Investitionen, die noch bis zum 31.5.2021 aller Voraussicht nach beauftragt werden, bereits berücksichtigen. Somit können Sie sich noch kurzerhand Gedanken über zukünftige, förderungsfähige Investitionen machen, um einen 7%igen oder 14%igen steuerfreien Zuschuss zu erhalten. Gesetzlich wurde allerdings nur die Frist betreffend „Erste Maßnahme“ verlängert. Ob die von der Bundesregierung angedachten weiteren Änderungsvorschläge auch in den Richtlinien umgesetzt werden, bleibt abzuwarten #weiterhinnichtganzklar. Diese zusätzlichen Änderungen sind lt. AWS-Website (Stand 25.2.21, 13 Uhr) angedacht:
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraumes, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Ihr Fidas-Team steht Ihnen gerne auch kurzfristig zu Verfügung und hilft Ihnen in diesem Förderchaos gerne weiter.