Investitionsprämie

Mittlerweile sind 125,9 Mio. Euro für 41.539 Projekte ausbezahlt worden, die Wirtschaftsministerin rechnet mit einer Auszahlung von bis zu 5 Mrd. Euro. #nochlangenichtausgeschöpft # Wir erinnern uns
  • Antragstellung: war bis 28.02.2021 möglich
  • Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen
  • Auszahlung: grundsätzlich unmittelbar nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung als Einmalzahlung
Um für bereits abgeschlossene Förderprojekte die Auszahlung der Investitionsprämie zu erwirken, sind folgende Fristen einzuhalten: # 3-Monatsfrist Fördernehmer sind verpflichtet, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investition eine Abrechnung vorzulegen. # Ausnahme Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist. Bitte beachten Sie: Für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist einzuhalten! Für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich. Pro Förderungsantrag kann nur eine Abrechnung durchgeführt werden. Sie können nur jene Investitionen abrechnen, die im Förderungsvertrag stehen. Haben Sie die Förderzusage für bereits abgeschlossene Investitionen (dh die Inbetriebnahme und Bezahlung ist bereits erfolgt), warten Sie nicht lange zu, sondern reichen Sie die Abrechnung ein. Natürlich unterstützen wir Sie gerne dabei!