LAST CALL – HÄRTEFALLFONDS PHASE 2

Anträge für die Phase 2 des Härtefall-Fonds können noch bis einschließlich 31.7.2021 gestellt werden. Die Phase 2 umfasst insgesamt 15 Betrachtungszeiträume, der letzte Betrachtungszeitraum der Phase 2 ist 16.5.2021 – 15.6.2021. Stellen Sie Ihre ausstehenden Anträge deshalb unbedingt noch bis 31.7.2021. Wir unterstützen Sie gerne! # Fortsetzung folgt fix Mit Juli 2021 geht der Härtefall-Fonds jedoch nochmals in die Verlängerung. Die Richtlinie für die Phase 3 des Härtefall-Fonds wird derzeit ausgearbeitet. Die Antragstellung für die Phase 3 (Betrachtungszeiträume Juli, August, September 2021) startet voraussichtlich am Montag, 2.8.2021. # Highlights vorab
  • Verlängerung ("Phase 3"): 3 Monate (Juli – September)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
  • Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal 2.000 Euro
  • Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
  • Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
  • Neu: Handysignatur
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die endgültige Richtlinie noch nicht veröffentlich ist und es noch zu Änderungen kommen kann. #businessasusual