Geräte reparieren statt wegwerfen – so holen Sie sich bis zu 130 Euro zurück

Mit der Geräte-Retter-Prämie setzt der Bund einen finanziellen Anreiz, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen statt sie zu entsorgen. Für Privatpersonen bedeutet das: 50 % der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät, werden rückerstattet. Die Förderung ist seit November 2025 aktiv und kann laufend beantragt werden.

# Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Unternehmen, Vereine oder Vermieter können diese Prämie nicht nutzen.

Wichtig: Das zu reparierende Gerät muss sich im Privateigentum befinden. Geliehene oder gemietete Geräte sind ausgeschlossen.

# Welche Geräte werden gefördert?

Gefördert werden Reparaturen, Services, Wartungen und Kostenvoranschläge für Elektro- und Elektronikgeräte, die typischerweise in privaten Haushalten genutzt werden – sofern sie auf der offiziellen Geräteliste stehen. Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie auf der Geräteliste unter www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste.

E-Geräte sind alle Geräte, die mit

  • Netzkabel
  • Akku oder Batterie
  • Solarmodul

betrieben werden.

Auch mechanische Teile eines förderfähigen Geräts sind umfasst – etwa ein defektes Rad beim Staubsauger oder eine gebrochene Halterung.

# Was ist konkret förderfähig?

Gefördert werden die tatsächlichen Reparaturkosten, und zwar:

  • Arbeitszeit inkl. Anfahrt
  • Material- und Ersatzteilkosten
  • Versandkosten für Ersatzteile

Nicht relevant ist, wie alt das Gerät ist – entscheidend ist nur, dass es auf der Geräteliste steht.

# Wie hoch ist die Förderung?

Die Prämie beträgt 50 % der förderfähigen Bruttokosten, jedoch maximal:

  • EUR 130,- pro Reparatur, Service oder Wartung
  • EUR 30,- für einen Kostenvoranschlag

Der Förderbetrag wird auf volle Euro abgerundet. Pro Gerät gilt eine absolute Obergrenze von EUR 130,- inklusive Kostenvoranschlag.

Beispiel:
Reparaturkosten Staubsauger: EUR 220,- brutto
→ 50 % = EUR 110,-
→ Auszahlung: EUR 110,- auf das Bankkonto des Antragstellers

# Wie viele Bons sind möglich?

Die Anzahl der Geräte-Retter-Bons pro Person ist nicht begrenzt. Für jedes Gerät kann ein eigener Bon beantragt werden.

# Was ist nicht förderfähig?

Nicht gefördert werden u. a.:

  • Reparaturen mit Kostenersatz durch Versicherungen
  • gesetzlich vorgeschriebene Wartungen
  • Leistungen im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung
  • Neukauf von Geräten oder Zubehör
  • bloßer Austausch einzelner Teile ohne Reparaturleistung

Ausdrücklich ausgeschlossen sind außerdem:
PKW, Hybrid- und Elektroautos, E-Bikes, Smartphones, gas- oder dieselbetriebene Geräte, stromerzeugende Geräte sowie fix eingebaute Geräte (z. B. Wandheizungen).

# So läuft die Förderung ab

Der Ablauf ist dreistufig und vollständig digital organisiert:

1. Bon beantragen
Auf www.geräte-retter-prämie.at werden Name, Adresse, Geburtsdatum, IBAN, E-Mail und Telefonnummer eingegeben.
Der Bon ist 3 Wochen gültig.

2. Reparatur durchführen lassen
Der Bon wird beim teilnehmenden Partnerbetrieb vorgelegt.
Die Rechnung wird voll bezahlt – der Betrieb reicht sie bei der Förderstelle (KPC) ein.

3. Auszahlung
Nach Prüfung wird der Förderbetrag direkt auf das Bankkonto überwiesen.

Der Status ist online über einen Bon-Tracker abrufbar.

# Keine Kombination mit anderen Förderungen

Für eine mit der Geräte-Retter-Prämie geförderte Rechnung dürfen keine weiteren Bundes-, Landes- oder EU-Förderungen beansprucht werden. Eine doppelte Förderung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

# Fazit

Die Geräte-Retter-Prämie ist ein unkompliziertes Instrument, um Haushaltsgeräte kostengünstig instand zu setzen. Für Sie bedeutet das: weniger Kosten, weniger Elektroschrott, mehr Nachhaltigkeit – bei minimalem administrativem Aufwand.

Für Detailfragen steht die Förderstelle unter www.geräte-retter-prämie.at zur Verfügung.

Ihr Fidas-Team