Geräte reparieren statt wegwerfen – so holen Sie sich bis zu 130 Euro zurück
Mit der Geräte-Retter-Prämie setzt der Bund einen finanziellen Anreiz, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen statt sie zu entsorgen. Für Privatpersonen bedeutet das: 50 % der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät, werden rückerstattet. Die Förderung ist seit November 2025 aktiv und kann laufend beantragt werden.
# Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Unternehmen, Vereine oder Vermieter können diese Prämie nicht nutzen.
Wichtig: Das zu reparierende Gerät muss sich im Privateigentum befinden. Geliehene oder gemietete Geräte sind ausgeschlossen.
# Welche Geräte werden gefördert?
Gefördert werden Reparaturen, Services, Wartungen und Kostenvoranschläge für Elektro- und Elektronikgeräte, die typischerweise in privaten Haushalten genutzt werden – sofern sie auf der offiziellen Geräteliste stehen. Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie auf der Geräteliste unter www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste.
E-Geräte sind alle Geräte, die mit
- Netzkabel
- Akku oder Batterie
- Solarmodul
betrieben werden.
Auch mechanische Teile eines förderfähigen Geräts sind umfasst – etwa ein defektes Rad beim Staubsauger oder eine gebrochene Halterung.
# Was ist konkret förderfähig?
Gefördert werden die tatsächlichen Reparaturkosten, und zwar:
- Arbeitszeit inkl. Anfahrt
- Material- und Ersatzteilkosten
- Versandkosten für Ersatzteile
Nicht relevant ist, wie alt das Gerät ist – entscheidend ist nur, dass es auf der Geräteliste steht.
# Wie hoch ist die Förderung?
Die Prämie beträgt 50 % der förderfähigen Bruttokosten, jedoch maximal:
- EUR 130,- pro Reparatur, Service oder Wartung
- EUR 30,- für einen Kostenvoranschlag
Der Förderbetrag wird auf volle Euro abgerundet. Pro Gerät gilt eine absolute Obergrenze von EUR 130,- inklusive Kostenvoranschlag.
Beispiel:
Reparaturkosten Staubsauger: EUR 220,- brutto
→ 50 % = EUR 110,-
→ Auszahlung: EUR 110,- auf das Bankkonto des Antragstellers
# Wie viele Bons sind möglich?
Die Anzahl der Geräte-Retter-Bons pro Person ist nicht begrenzt. Für jedes Gerät kann ein eigener Bon beantragt werden.
# Was ist nicht förderfähig?
Nicht gefördert werden u. a.:
- Reparaturen mit Kostenersatz durch Versicherungen
- gesetzlich vorgeschriebene Wartungen
- Leistungen im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung
- Neukauf von Geräten oder Zubehör
- bloßer Austausch einzelner Teile ohne Reparaturleistung
Ausdrücklich ausgeschlossen sind außerdem:
PKW, Hybrid- und Elektroautos, E-Bikes, Smartphones, gas- oder dieselbetriebene Geräte, stromerzeugende Geräte sowie fix eingebaute Geräte (z. B. Wandheizungen).
# So läuft die Förderung ab
Der Ablauf ist dreistufig und vollständig digital organisiert:
1. Bon beantragen
Auf www.geräte-retter-prämie.at werden Name, Adresse, Geburtsdatum, IBAN, E-Mail und Telefonnummer eingegeben.
Der Bon ist 3 Wochen gültig.
2. Reparatur durchführen lassen
Der Bon wird beim teilnehmenden Partnerbetrieb vorgelegt.
Die Rechnung wird voll bezahlt – der Betrieb reicht sie bei der Förderstelle (KPC) ein.
3. Auszahlung
Nach Prüfung wird der Förderbetrag direkt auf das Bankkonto überwiesen.
Der Status ist online über einen Bon-Tracker abrufbar.
# Keine Kombination mit anderen Förderungen
Für eine mit der Geräte-Retter-Prämie geförderte Rechnung dürfen keine weiteren Bundes-, Landes- oder EU-Förderungen beansprucht werden. Eine doppelte Förderung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
# Fazit
Die Geräte-Retter-Prämie ist ein unkompliziertes Instrument, um Haushaltsgeräte kostengünstig instand zu setzen. Für Sie bedeutet das: weniger Kosten, weniger Elektroschrott, mehr Nachhaltigkeit – bei minimalem administrativem Aufwand.
Für Detailfragen steht die Förderstelle unter www.geräte-retter-prämie.at zur Verfügung.
Ihr Fidas-Team